Aus dem Gericht

„Gangsta Rapper“ muss 1000 Euro blechen

Vorarlberg
31.08.2022 07:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Verstoß gegen das Waffengesetz musste sich ein Unterländer (18) verantworten.

Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Im Fall des türkischstämmigen Angeklagten handelt es sich um einen 18-jährigen Lehrling, der offenbar das Ziel verfolgt, ein erfolgreicher „Gangsta Rapper“ zu werden. Und weil diese in der Regel kriminell sind, tut er es ihnen gleich.

Erste Regel: Man dreht ein gewaltverherrlichendes Musikvideo, in dem ganz oft das „F-Wort“ vorkommt, und stellt es ins Netz. Zweite Regel: Nach ein paar „Likes“ einiger Freunde bildet man sich ein, bald zu den international ganz großen „Gangsta Rappern“ zu gehören. Und Regel Nummer drei: Man lehrt andere Menschen das Fürchten, weil man sich selbst für Gott hält.

„Eminem für Arme“
Begonnen hat die Sache mit dem überzogenen Selbstwert schon im Frühjahr 2021. Als der damals 17-Jährige mit ein paar Kollegen am Bahnhof Bregenz auftaucht und sich ein gleichaltriger Jugendlicher weigert, ihm die Hand zu schütteln, zückt er ein Messer und schreit: „Was glaubst du, wer du bist, dass du mir nicht die Hand gibst?“ Seine Kumpels können ihn beruhigen und so endet die Sache vorerst.

Zitat Icon

Was glaubst du, wer du bist, dass du mir nicht die Hand gibst?

Der Angeklagte

Fast ein Jahr später treffen der Angeklagte und derselbe junge Mann zufällig wieder aufeinander. Der „Gangsta Rapper“ bedroht ihn diesmal mit einem Elektroschocker. Doch dem Burschen gelingt die Flucht, er erstattet Anzeige.

Zum Showdown kommt es schließlich in Schruns, wohin der Vater des Opfers zur Aussprache gebeten hat. Dort droht der „Eminem für Arme“ dem Jugendlichen: „Du weißt, ich bin kriminell. Also zieh die Anzeige zurück.“ Dass er sein Opfer vor der gesamten Familie f…. werde und diese dann erschießen will, droht er zudem.

1000 Euro Geldstrafe
Nachdem der Angeklagte im Prozess seine Unschuld beteuert und sich nichts sehnlicher wünscht, als dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt, spricht Richter Richard Gschwenter das nicht rechtskräftige Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage! Zudem verhängt er eine 1000 Euro Geldstrafe. Das Opfer verweist er auf den Zivilrechtsweg.

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