Unterstützungserklärung, um für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren, wurde in Tulln zu früh bestätigt. Im Rathaus spricht man jedoch nur von einem Einzelfall, der korrigiert werde.
Mindestens 6000 Unterstützungsklärungen braucht man, um für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren zu können. Gesammelt werden dürfen diese ab dem 61. Tag vor dem Urnengang, also ab dem Dienstag. Dieser Stichtag dürfte sich aber im Tullner Rathaus nicht überall herumgesprochen haben. „Wir haben bereits am 5. August eine von der Stadtgemeinde bestätigte Unterstützungserklärung zu Gesicht bekommen. Die Bürger sind nun im guten Glauben, einen Wahlvorschlag unterstützt zu haben. Aber leider ist diese Unterstützung ungültig“, kritisiert FP-Gemeinderat Andreas Bors, der sich über die „Ahnungslosigkeit im Rathaus“ verärgert zeigt: „Die Vorbereitungen für die Bundespräsidentenwahl haben noch gar nicht wirklich angefangen, und schon passieren die ersten groben Fehler.“
„Betroffene Person wurde informiert“
Stadtamtsdirektor-Stellvertreter Christian Resch betont hingegen, dass der Fehler lediglich bei der allerersten Unterstützungserklärung passiert sei. „Die betroffene Person wurde informiert, alles wird berichtigt.“
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.