Wenn es um das Thema Fliegen geht, braucht man in diesem Jahr wirklich gute Nerven. Eine Erfahrung, die auch ein Leser aus Niederösterreich machen musste. Zuerst wartete er monatelang vergeblich auf Geld für einen abgesagten Flug. Für die Erstattung musste er dann noch zahlen. Doch das Problem lag nicht bei der Airline.
Eigentlich wollten Christian B. und zwei seiner Freunde im Juli mit einer ungarischen Billig-Airline nach Mallorca reisen. Doch schon im März wurde der Flug gestrichen. „Wizz Air hat mir damals eine Stornierungsbestätigung geschickt. In der steht, dass bereits am 7. März das Geld für die gebuchten Tickets an den Reisevermittler überwiesen wurde“, schilderte der Leser.
Verwirrung um Rückzahlung
Also kontaktierte der Niederösterreicher das Internet-Flugportal Gotogate, wo er gebucht hatte. Und erwartete sich eine schnelle Abwicklung. Weit gefehlt. Zuerst hieß es, eine Erstattung sei nicht möglich. Man könne aber versuchen, einen „Flugcredit“ - sprich einen Gutschein - zu bekommen. Wenig später war eine Refundierung plötzlich doch möglich. Aber nicht kostenlos.
Für Geld zuerst Geld zahlen
Denn für die Erstattung kassierte man stolze 30 Euro Servicegebühr. Über diese wurde zwar in einem Mail informiert. Laut Konsumentenschützern ist sie aber unzulässig, wie wir auch schon berichtet haben. Weil trotz Bezahlung der Gebühr aber kein Geld kam, bat Herr B. im April um Hilfe.
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Was das Flugportal sagte
Auf Anfrage entschuldigte sich GotoGate zwar schon im Mai für die verspätete Rückmeldung. Wegen der aktuellen Situation sei die Bearbeitungszeit für Erstattungen länger als sonst üblich. Am 19. Juli traf das Geld endlich bei Herrn B. ein. Und die Servicegebühr? Die Ombudsfrau versucht nun noch, eine Refundierung zu erreichen. Fortsetzung folgt.
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