14-Jähriger angeklagt

TikTok-Challenge kommt nun in Wels vor Gericht

Oberösterreich
15.07.2022 06:00

Ein 14-Jähriger aus Oberösterreich muss sich wegen sexueller Übergriffe und Nötigung verantworten. Mit einem strafunmündigen Mittäter hat er Mitschülerinnen und Mitschüler wegen einer TikTok-Herausforderung malträtiert.

Das hat sich ausgezahlt! Zwei Schüler aus Grieskirchen sind wegen einer abartigen TikTok-Challenge bereits von der Schule geflogen. Nun muss sich der Ältere, gerade einmal 14 Jahre alt, auch noch in Wels vor dem Strafrichter verantworten. Der Strafantrag ist fertig, der Prozess für den 26. Juli angesetzt.

Mitschüler malträtiert und unsittlich berührt
Nötigung und sexuelle Belästigung als Beitragstäter wird dem Schüler vorgeworfen. Und wahrscheinlich wird ihm beim Prozess auch die Frage nicht erspart bleiben, was ihm denn bei dieser Tat eingefallen ist. Bisher hat er die Angriffe auf seine Schulkameraden als Spaß abgetan. Beim Nachahmen einer TikTok-Herausforderung soll er mit einem anderen Buben Mitschülerinnen und Mitschüler malträtiert und unsittlich berührt haben, indem sie ihnen Finger oder Gegenstände anal eingeführt haben.

Der 14-Jährige war nicht alleine. Auch gegen einen 13-Jährigen wurde ermittelt, er ist jedoch noch nicht strafmündig. „Bei einem dritten Buben wurde die Ermittlung mangels Beweisen eingestellt“, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels. Auch er war erst 13.

Mitschüler litten still
Aufgeflogen waren die Gewaltspiele im Klassenzimmer am 4. April. Ein Opfer hatte sich einer Lehrerin anvertraut, die Pädagogin verständigte die Eltern. Die Übergriffe sollen in den Pausen, aber einmal auch während des Kochunterrichts passiert sein. Es soll mehrere Opfer geben. Ein Vater damals zur „Krone“: „Mein Sohn hat sich im vergangenen halben Jahr stark verändert, die Noten wurden schlechter.“ In der Mittelschule bemühte man sich, mit den Kindern das Geschehene sensibel aufzuarbeiten.

Die Täter wurden nach der Anzeige vom Schulunterricht suspendiert und mussten dann ihre angestammte Schule verlassen. Da sie noch schulpflichtig sind, wurden sie an zwei unterschiedlichen Schulen untergebracht.

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