15-Jähriger überrollt

Tod von Andreas ohne Folgen: „Bin erschüttert“

Salzburg
25.02.2022 08:00

Der Tod von Andreas (15) im Zuge einer Verfolgungsjagd Mitte November in St. Andrä im Salzburger Lungau bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt. Das bedeutet: Es wird keinen Strafprozess geben. Erschüttert ist Katharina Gerhardter-Kinner, die Mutter des Jugendlichen, und sagt: „Ich fühle mich von der Justiz überfahren.“

Ausgerechnet an einem Donnerstag erreichte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft die trauernde Mutter: „Es war ein Donnerstag, an dem mein Andreas sein Leben verlor“, erzählt Katharina Gerhardter-Kinner. Der 18. November 2021. Wie berichtet, war Andreas damals mit seinem Moped unterwegs: ohne Taferl, ohne Licht und zu schnell. Als die Polizei ihn stoppen wollte, fuhr er davon.

Aus dem Verwaltungsdelikt entwickelte sich eine Verfolgungsjagd mit drei Polizeistreifen, die auf einem Feldweg - einen Steinwurf vom Elternhaus entfernt - tragisch endete: Andreas stürzte mit Tempo 30 in einer Linkskurve. Beim Sturz verhakte sich die Fußraste in der Erde. Das bremste Andreas zusätzlich ab - laut Gutachten blieb er in Sekundenbruchteilen stehen. Der nur sieben Meter hinter ihm fahrende VW-Bus der Polizei überrollte Andreas, der noch vor Ort seinen Verletzungen erlag.

„Kein Sorgfaltsverstoß begründbar“
Nun, mehr als drei Monate später, schließt die Staatsanwaltschaft den Aktendeckel und stellt das Strafverfahren gegen den Polizeibus-Lenker, einen Lungauer Exekutivbeamten, ein. „Es ist kein Sorgfaltsverstoß begründbar“, sagt Marcus Neher, Erster Staatsanwalt, und verweist auch dabei auf das Gutachten des Sachverständigen Gerhard Kronreif, der einen „untypischen Geschehnisverlauf“ erkannte.

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Der betroffene Polizist hat nach den geltenden Regeln der Polizeiarbeit und des Straßenverkehrs gehandelt. Der tragische Unfall war für ihn nicht vorhersehbar, daher ist auch kein strafrechtliches Handeln vorwerfbar.

Marcus Neher, Sprecher und Erster Staatsanwalt

Staatsanwalt: „Polizisten mussten sich so verhalten“
Rein aus strafrechtlicher Sicht hat der Polizist also nichts falsch gemacht. Laut Neher war die Verfolgung des 15-Jährigen notwendig: „Die Polizisten mussten sich so verhalten. Tatsache ist, dass der Mopedlenker mit absolut überhöhtem Tempo, unangemessener Fahrweise und ohne Licht unterwegs war.“ Die Mutter sieht das ganz anders: Allein schon mehr Abstand hätte alles verhindert. „Gerade Polizisten sollten in solchen Situationen reifer und besonnener agieren.“ Die Entscheidung zur Einstellung kann sie „nicht nachvollziehen“.

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Ich werde einen Antrag auf Fortführung einbringen. Ich sehe eine Sorgfaltswidrigkeit nämlich darin, dass sich der Polizist selbst in eine Situation gebracht hatte, in der der Unfall unvermeidbar war.

Opfer-Anwalt Stefan Rieder

Ein Prozess, wo alle Seiten angehört und alle Details geklärt werden, wäre „wichtig“ gewesen: „Nun bleibt mir nur ein Gefühl des Misstrauens und des Unbehagens.“

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