Gesetz auf dem Weg

Impfprämien für Gemeinden: 525 Mio. € vorgesehen

Politik
17.02.2022 18:18

Die Impflotterie ist vollends vom Tisch: Nachdem die Regierung die voreilig verkündete Maßnahme bereits abgesagt hatte, wurde im Gesundheitsausschuss am Donnerstag auch keine Alternative dazu präsentiert. Auf den Weg gebracht wurden dagegen die Geldprämien für Gemeinden ab einer bestimmten Corona-Impfquote sowie Mittel für kommunale Impfkampagnen. Mit einem Abänderungsantrag sollen diese Vorhaben gesetzlich verankert werden. Aus der Opposition kommt aber Kritik, die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat wackelt daher.

Damit Gemeinden etwa Print-und Onlinekampagnen sowie Informationsmaßnahmen zur Impfung verwirklichen können, sollen laut Antrag 75 Millionen Euro ausgezahlt werden - anteilig der Bevölkerungszahl der Gemeinden. Das Geld soll bis 1. April überwiesen werden.

Ab 80% Impfquote bekommen Gemeinden Prämien
525 Millionen sind zudem für Prämien an die Kommunen vorgesehen, wenn diese eine bestimmte Impfquote erreichen. Für das erstmalige Erreichen einer Impfquote von 80 Prozent sollen insgesamt 75 Mio. Euro ausgeschüttet werden, bei 85 Prozent zusätzlich insgesamt 150 Mio. € und bei 90 Prozent Geimpften weitere 300 Mio. € insgesamt. Für die Impfquote werden alle Impfungen de Bevölkerung ab fünf Jahren berücksichtigt. Sie sollen von der Statistik Austria monatlich ab 1. Mai 2022 bis 1. Jänner 2023 ermittelt werden.

Auch Gemeinden, die jeweils knapp unter den benötigten Quoten liegen, sollen Gelder erhalten, die entsprechend gekürzt werden. Gemeinden mit einer Impfquote unter 80% sollen ebenfalls einen - entsprechend geringereren - Zweckzuschuss bekommen und zwar, wenn sie die Impfquote um mehr als 5% gegenüber dem ersten Stichtag steigern konnten. Zu verwenden sind die Gelder für zusätzliche Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen.

Antrag erst Minuten vor Ausschuss vorgelegt
Für die kommunale Impfprämie ist aus Sicht von ÖVP und Grünen eine Verfassungsbestimmung nötig. Als Begründung dafür wird angeführt, dass das Finanzverfassungsgesetz derzeit nicht vorsieht, mit finanziellen Anreizen das Erreichen von vorgegebenen Zielen zu fördern. Gerhard Kaniak (FPÖ) warf den Koalitionsfraktionen laut Parlamentskorrespondenz vor, verfassungsrechtliche Bestimmungen „übers Knie zu brechen“, weil der Abänderungsantrag erst wenige Minuten vor dem Ausschuss vorgelegt wurde.

Auch die SPÖ kritisierte dieses Vorgehen scharf. Mandatar Alois Stöger vermutet hinter der Verfassungsbestimmung dagegen parteipolitisches Kalkül. Sie sei nur deshalb vorgesehen, um die Schuld der SPÖ zuzuschieben, wenn diese nicht mitstimme und das Gesetz daher nicht in Kraft treten könne, so der SPÖ-Politiker.

Was passiert mit dem Geld für Impflotterie?
Parteikollegin Gabriele Heinisch-Hosek kritisierte, dass keine individuellen Anreize mehr vorgesehen seien. Ihre Fraktion habe sich immer für individuelle Belohnungen ausgesprochen, die Idee der Impflotterie sei jedoch von der ÖVP gekommen. Fiona Fiedler (NEOS) vermisste die Pläne dafür, was mit dem für die Impflotterie geplanten Geld passiere - die Ärztekammer schlug dafür bereits eine Prämie für Mediziner vor.

Auch sonst stand der Ausschuss am Donnerstag ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. ÖVP, Grüne und SPÖ stimmten etwa für Änderungen bei der Impfpflicht. Damit soll unter anderem die gesetzliche Grundlage für digitale Lösungen zur Erfassung der Ausnahmen von der Impfpflicht geschaffen werden. Die Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder für Schutzausrüstung, Gesundheitshotlines und administrativen Aufwand beim Testen und Impfen werden bis Ende des Jahres verlängert. Dafür sprachen sich ebenfalls ÖVP, Grüne und SPÖ aus.

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