Am Freitag wurde am Landesgericht Eisenstadt das Urteil gegen eine 26-Jährige gefällt, die wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt war. Ein kleiner Bub war im Vorjahr in einen Bach gestürzt und ertrunken, während die Frau mit der Kindsmutter telefonierte.
Das Unglück ereignete sich, wie berichtet, am 23. August in Langeck. Die junge Frau war mit dem Zweijährigen und ihrem eigenen Sohn (6) auf einem Güterweg in Richtung einer Brücke unterwegs.
Die 26-Jährige befand sich nur wenige Meter hinter den Buben, als sie einen Anruf der Kindesmutter erhielt. Der Zweijährige setzte sich an den Rand der Brücke, die zu diesem Zeitpunkt Hochwasser führte, und stürzte ins Wasser.
Bub verstarb
Acht Feuerwehren und mehrere Spezialtaucher suchten mit Unterstützung von ÖAMTC-Notarzthubschrauber und Flugpolizei stundenlang nach dem Kleinen. Erfolglos: Der Zweijährige konnte am Ende nur noch tot geborgen werden.
Freiheits- und Geldstrafe
Vor Gericht bekannte sich die Begleiterin nicht schuldig, sie hätte vom Hochwasser nicht gewusst. Die Richterin war anderer Meinung und sprach von grober Fahrlässigkeit. Die Frau wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Des Weiteren muss sie eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro sowie 5000 Euro Trauerschmerzensgeld an die Eltern zahlen.
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