Erst zu wenig Lohn, dann die Fristlose: Einer Nageldesignerin aus dem Burgenland war das zu viel. Sie fuhr ihre „Krallen“ aus und holte sich mithilfe der Arbeiterkammer Geld, das ihr zustand und von ihrem Chef nicht ausbezahlt wurde.
Jenny Schuller (Name geändert) ist Nageldesignerin. Knapp vier Monate lang arbeitete die Burgenländerin in einem Kosmetikstudio. Doch schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gab es Probleme. Eigentlich war eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden vereinbart, bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK wurde die Arbeitnehmerin jedoch mit weniger Stunden angemeldet – und das auch noch zehn Tage nach dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. Für diese Zeit bekam sie auch keinen Lohn. Und danach zahlte der Arbeitgeber auch nur die gemeldeten Stunden, obwohl die Designerin regelmäßig 20 oder mehr Wochenstunden im Einsatz war.
Chef reagierte harsch
Immer wieder forderte Schuller ihre unbezahlten Stunden bei ihrem Chef ein – ohne Erfolg. Dann kam das nächste Problem: Der Dienstgeber schickte die Kündigung, aber ohne Kündigungsfrist. Die Nageldesignerin wollte sich das nicht gefallen lassen und wies den Arbeitgeber darauf hin, dass er die Kündigungsfrist einhalten muss. Als Reaktion darauf sprach der Dienstgeber dann – ohne Angabe von Gründen – eine fristlose Entlassung aus.
Die Arbeiterkammer steht Arbeitnehmern, die um ihre Ansprüche geprellt wurden, zur Seite und unterstützt bis hin zur Klage, wenn ein Entgelt vorenthalten wird.

Rechtsexpertin Jeanine Szalay von der Arbeiterkammer
Bild: AK Bgld.
Es geht ja doch ...
Hilfesuchend wandte sich die junge Frau an die Arbeiterkammer Burgenland. Dort befassen sich Arbeitsrechtsexperten tagtäglich mit derlei Fällen. „Wir bieten für alle arbeitsrechtlichen Themen eine umfassende Beratung an und unterstützen Arbeitnehmer bis hin zur Klage, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Entgelt unberechtigterweise vorenthält“, erklärt Rechtsexpertin Jeanine Szalay.
Auch im Fall von Jenny Schuller musste die Kammer den letzten Lohn, die fehlenden Stunden und die Beendigungsansprüche auf dem Gerichtsweg einfordern. Mit Erfolg! Die Nageldesignerin erhielt schließlich eine Nachzahlung in Höhe von 3600 Euro.
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