Ein Kind. Zweijährig. Neugierig auf die Welt. Man muss es schützen, vielleicht sogar ein bissl bremsen. Lieber einmal zu oft als einmal zu wenig an der Hand nehmen. Die junge Frau, die vor Gericht in Eisenstadt sitzt, tat dies nicht. Sie ist die Patentante. Ließ den Buben laufen. Der stürzte von einer Brücke in einen Bach und ertrank.
Grob fahrlässige Tötung ist angeklagt - weil die 26-jährige Burgenländerin auch noch telefonierte, als sie an dem schönen Sommertag im August mit ihrem Sohn und dem Patenkind unterwegs war. Am anderen Ende - just die Kindsmutter des späteren Opfers.
Angeklagte bekannte sich „nicht schuldig“
Sie bekennt sich zu aller Erstaunen „nicht schuldig“. Denn der Bach, für gewöhnlich ein seichtes Gewässer, „in den auch ich als Kind hineingehüpft bin“, führte just an diesem Tag Hochwasser. Im Oberlaufgebiet gab es ein Unwetter. Das habe sie nicht gewusst. „Es war nicht zu rechnen mit solch einem Schaden“, wählt der Verteidiger unglückliche Worte.
Was wäre wenn, kann man immer sagen.
Die Angeklagte
„Glauben Sie nicht, dass Sie einen Fehler gemacht und Schuld am Tod des Kindes haben?“, hakt die Richterin nach. - „Nein“, so die feste Antwort. „Hätten Sie jederzeit Zugriff auf die Kinder gehabt, die ja weit voraus waren?“ - „Nein.“ - „Und wenn Sie den Zweijährigen an der Hand gehalten hätten?“ - „Was wäre wenn, kann man immer sagen“, kommt es leise, aber fast trotzig zurück. Die Staatsanwältin ringt um Fassung: „Man weiß doch, dass auch 20 Zentimeter Wassertiefe gefährlich für ein Kleinkind sein können.“ - Schweigen.
Niemandem geht es gut, Eltern wie auch Angeklagte sind in Therapie, um Geschehenes verarbeiten zu können. Irgendwann. - Vertagt. Man will einen Meteorologen befragen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).