Polizei zu Silvester:

Vorsicht beim Böllern und bei Covid-Verstößen

Tirol
31.12.2021 08:42

Vor dem Jahreswechsel erinnert die Tiroler Polizei daran, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Darauf stehen empfindliche Geldstrafen von bis zu 3600 Euro oder gar eine Freiheitsstrafe. Teuer werden kann auch ein Verstoß gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz. 

„Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten“, erklärte die Polizei in einer Aussendung. Das Verbot betrifft bereits einfache Knallkörper, die man bei uns kaufen kann. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Bürgermeister dies in einer Verordnung ausdrücklich festlegt. 

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Unabhängig vom Verbot kann die Verwendung pyrotechnischer Artikel umfangreiche Gefahren und zudem Belästigungen Dritter mit sich bringen. Vor allem ruhebedürftige Mitbürger und Tiere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt.

Die Tiroler Polizei

Insbesondere in und bei Gotteshäusern, Krankenanstalten, Heimen sowie Tiergärten und -heimen ist das Zünden von Pyrotechnik verboten. Besonders streng ist das Gesetz auch bei brandgefährlichen Objekten, allen voran Tankstellen. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro oder sogar bis zu drei Wochen Gefängnis. 

Sperrstunde ab 22 Uhr
Die Exekutive erinnerte außerdem daran, welche Corona-bedingten Einschränkungen zu Silvester gelten. Die Sperrstunde beginnt um 22 Uhr. „Auch Feierlichkeiten im privaten Bereich sind dann laut Gesundheitsministerium auf maximal zehn Personen beschränkt“, erklärten die Beamten.

In der Öffentlichkeit werden sie die Einhaltung der Regeln kontrollieren, im Privaten nur dann, wenn die Polizisten wegen eines anderen Grundes anrücken müssen. Wer gegen die Maßnahmen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1450 Euro rechnen.

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