Prickelnder Wirbel

Post für Winzer wegen Streit um „Sparkling“

Österreich
26.12.2021 06:00

Ausgerechnet zu den vom Absatz her sprudelndsten Tagen des Jahres haben Winzer nun vom größten heimischen Sekthersteller ein Schreiben erhalten. Es geht um den Begriff „Sparkling“.

Keine Post vom Christkind, sondern ein Schreiben des Sekterzeugers Schlumberger hatten Winzer dieser Tage im Briefkasten. Darin werden die Betriebe aufgefordert, die Bezeichnung „Sparkling“ (zu Deutsch „prickelnd“) auf ihren Etiketten künftig zu unterlassen. Man sei Inhaber der österreichischen Wortmarkenregistrierung „Nr. 105920 Sparkling“, die für Schaumweine und Sekt Schutz in Österreich genieße, heißt es.

Zusätzlich werde die Bezeichnung seit mehr als hundert Jahren als Kennzeichen des Hauses Schlumberger verstanden. Man müsse gegen die identische Beschriftung bei Konkurrenzprodukten vorgehen, „weil die Verwendung eine Verwässerung unserer bekannten Marke SPARKLING begünstigen könnte“, ist zu lesen. Zudem handle es sich um eine unlautere Ausnutzung des über Jahre aufgebauten Aufmerksamkeitswertes. Die Betriebe werden aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterfertigen.

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Das stößt der gesamten Branche sauer auf.

Winzer Andreas Liegenfeld

Bei den betroffenen Winzern sorgt der Brief für Ärger. „Das stößt der gesamten Branche sauer auf. Was Schlumberger damit beabsichtigt, ist allen unverständlich“, reagiert der burgenländische Weinbaupräsident und Vorsitzende des nationalen Weinkomitees, Andreas Liegenfeld, verwundert. Denn bei dem Wort „Sparkling“ handle es sich um eine allgemeine Bezeichnung aus dem Englischen. Fraglich sei laut Liegenfeld, ob sich dieser Überbegriff überhaupt schützen lasse.

Das rot-weiß-rote Sektkomitee lasse die Sache bereits juristisch prüfen. Unabhängig davon gehen fachkundige Winzer aus dem traditionsreichen Weinort Gols (Bgld.) davon aus, dass sich die Bezeichung „Sparkling Wine“ (englisch für Schaumwein, Sekt) ohne Weiteres verwenden lässt.

Einvernehmliche Lösungen gesucht
Das bestätigt man auch bei Schlumberger. Stehe die Ergänzung „Wine“ dabei, sei alles in Ordnung. Nur das alleinstehende Wort „Sparkling“ sei geschützt, und zwar schon seit 1983. Zudem wird betont, dass man mit allen Winzern um eine einvernehmliche Lösung bemüht sei. „Wir sind in guten Gesprächen. Wir wollen niemanden wehtun“, sagt ein Sprecher des Wiener Unternehmens. Schlumberger verfüge über viele Markenrechte, es sei daher üblich, in regelmäßigen Abständen Überprüfungen vorzunehmen. Teilweise habe man mit den Betrieben auch telefoniert, auf die Sachlage hingewiesen.

Betroffen sei nur eine Handvoll Winzer. Diesen habe man angeboten, bereits fertig produzierte Ware aufzubrauchen. Rechtliche Schritte sind offenbar nicht vorgesehen. Man gehe davon aus, dass man mit allen Winzern eine Lösung finden werde, heißt es.

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