Fordern Gerechtigkeit

Wiener Taxler ziehen gegen „Lex Uber“ vor Gericht

Forum & Debatte
05.12.2021 11:38

Vier Wiener Unternehmer ziehen gegen „Lex Uber“ mit einem 43 Seiten starken Individualantrag nun vor den Verfassungsgerichtshof.

Genug ist genug! „Ich bin seit 40 Jahren als Taxiunternehmer in Wien tätig, aber uns wird der Boden immer mehr abgegraben“, polterte Berufschauffeur Christoph Schallaböck im Gespräch mit der „Krone“. Gemeinsam mit seinen Standeskollegen Alfred Grimann, Christoph Schallaböck und Peter Anderle zieht er nun vor den heimischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) - mit juristischer Unterstützung des Anwaltes Wolfram Proksch.

Zitat Icon

Uns wird der Boden immer mehr abgegraben.

Berufschauffeur Christoph Schallaböck

In einem 43 Seiten starken Antrag fordern sie die Aufhebung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die gerne auch als „Lex Uber“ bezeichnet wird. Da die vier Taxler über keine eigene Vermittlungsplattform verfügen, bestehen sie in einem Individualantrag auf eine teilweise Aufhebung der „Lex Uber“, die für die gesetzlich verankerte Fusion des Mietwagen- und Taxigewerbes sorgte.

Jurist Proksch: „Es kann nicht sein, dass App-Taxis und Funk-Taxis die Möglichkeit zur freien Preisbildung eingeräumt bekommen und Taxis an der Tarifbindung gefesselt bleiben!“

Wettbewerbsverzerrung durch „Lex Uber“
Schallaböck, der eine Flotte von 20 Taxis leitet: „Dieser Individualantrag ist unsere juristische Notwehr gegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und eine Wettbewerbsverzerrung. Durch die am 1. März in diesem Jahr in Kraft getretene Novelle wurde zudem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet!“

Die auf die Barrikaden steigenden Taxi-Unternehmer rechnen vor und skizzieren ihre wirtschaftlichen Nachteile damit: „Diese Tarifbindung liegt im Vergleich sogar acht Prozent unter der Marke aus dem Jahre 2012, während die Gebühren für Vermittlungen um bis zu 30 Prozent gestiegen sind. Wir wollen auch rabattieren!“

So soll es für die vier Taxler und viele weitere Kollegen möglich sein, sich im Einklang mit dem Gesetz mit Fahrgästen einen Fahrpreis auszumachen - ohne eine Tarifbindung!

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