Urteil in Wien

Schlappe für Sony: 40 PSN-Klauseln unzulässig

Spiele
25.11.2021 13:41
Porträt von krone.at
Von krone.at

Sony verstößt bei seiner Spielekonsole PlayStation gegen österreichisches Konsumentenschutzrecht. Das befand das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Alle 40 beanstandeten Klauseln der Geschäftsbedingungen des PlayStation-Networks (PSN) wurden demnach als unzulässig beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die unzulässigen Klauseln der PSN-Nutzungsbedingungen betreffen unter anderem den Verfall von Guthaben schon nach zwei Jahren und uneingeschränkte Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder. Ebenfalls als gesetzeswidrig eingestuft wurden Preisänderungsklauseln und solche, die Sony ein einseitiges Leistungsänderungsrecht einräumen. Auch, dass ein Gratis-Abo bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu einem gebührenpfichtigen Abonnement werde, erteilte das Gericht eine Absage.

Über Sonys PlayStation-Network können Nutzer digitale Inhalte wie Spiele oder Filme als Download oder Stream kaufen. „Das Urteil ist für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt sehr erfreulich, da es zu unterschiedlichsten Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen Klarheit bringt“, erklärte VKI-Jurist Joachim Kogelmann in der Aussendung. Viele andere Spieleplattformen und Online-Dienste haben ähnliche Nutzungsbedingungen.

Bereits rechtskräftig geklärt ist übrigens, dass die VKI-Klage in deutscher Sprache zulässig war. Die Beklagten, die Sony Interactive Entertainment Europe Limited und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited, mit Sitz in London, hatten die Annahme der zugestellten Klage verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst war, blitzten mit ihrer Rechtsansicht aber ab.

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