„Sorgen anhören“
Zigtausende Euro geben Online-Fußballspieler für Spieler-Packs aus, bei denen sie zuvor allerdings nicht wissen, wen sie dabei erwischen. Nach einem ersten Prozess in Kärnten stuften weitere Richter diese Praxis als „Glücksspiel“ ein – jetzt liegt auch die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes dazu vor.
Drei Jahre ist es her, dass das Bezirksgericht Hermagor zum Schauplatz für die große Videospiel-Welt wurde: Ein junger Gitschtaler hatte sich mit Electronic Arts und Sony angelegt und forderte das Geld für den Kauf sogenannter Lootboxen im FIFA-Game zurück.
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