Aber keine Pflicht

Regierung mahnt eindringlich zu Homeoffice-Nutzung

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19.11.2021 14:42

Arbeitsminister Martin Kocher von der ÖVP rief am Freitag eindringlich zum Homeoffice auf. Telearbeit sei zur Kontaktreduktion nun das Gebot der Stunde und möglichst umfassend anzuwenden. Eine Pflicht zum Homeoffice soll es trotz Lockdown aber nicht geben. Wer weiterhin in den Räumlichkeiten des Dienstgebers arbeitet, für den gilt eine 3G-Pflicht.

Kocher sagte bei einer Pressekonferenz am Freitag, dass nur Impfen aus der Pandemie führe. Aktuell sei es aber auch angebracht, Kontakte im Berufsleben so weit es gehe einzuschränken: „Ich empfehle allen Unternehmen nachhaltig, Homeoffice zu nutzen“, formulierte er seinen „Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vereinbarungsgemäß Homeoffice in Anspruch zu nehmen, um entsprechend die Kontakte zu reduzieren“.

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Ich empfehle allen Unternehmen nachhaltig, Homeoffice zu nutzen.

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP)

Eine Homeoffice-Pflicht gebe es nicht, weil die Sozialpartner darauf verwiesen hätten, dass eine solche nicht überall umsetzbar sei. Trotzdem hätten die Sozialpartner zugesichert, „sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen“. Grundsätzlich hielt Kocher fest: „Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation für viele ist; vor allem für jene, die sich immer an die Regeln gehalten haben und geimpft sind.“

3G am Arbeitsplatz bleibt
Für jene, die weiterhin den Weg ins Büro auf sich nehmen, gilt wie bisher die 3G-Regelung. Auf die Frage, ob es möglich sei, zukünftig mit 2,5G am Arbeitsplatz zu rechnen, antwortet Kocher: „Wir haben uns immer für eine Verschärfung ausgesprochen, allerdings müssen dafür die Testkapazitäten verfügbar sein, das ist noch nicht in allen Bundesländern der Fall. In Verbindung mit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz schaffen wir aber eine sehr sichere Arbeitsumgebung.“

Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht
Die Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht, so Kocher. Das sei auch der Plan für das neue Jahr, man werde die Kurzarbeit „weiter bereitstellen“. Zur konkreten Ausgestaltung gebe es in den kommenden Tagen Gespräche mit den Sozialpartnern. Im Lockdown kann die Kurzarbeitszeit auf null Prozent sinken, Mitarbeiter erhalten einen Netto-Einkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Betont wurde bei der Pressekonferenz auch, dass sich die Unternehmen an die Corona-Regeln halten müssten. Für schwarze Schafe gebe es keine Coronahilfen, es werde auch Kontrollen geben. Die konkreten Verordnungstexte wurden für „die nächsten Tage“ angekündigt.

Dienstfreistellung für Risikopersonen
Ab Montag kommt auch die Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Mitarbeitern mit Vorerkrankung, sollte keine Möglichkeit zum Homeoffice bestehen - auch wenn eine gesetzliche Regelung noch bis Dezember braucht. Selbiges gilt für Schwangere im körpernahen Dienstleistungsbereich. „Risikoatteste sind ab Montag möglich“, sagte Kocher. Für Arbeitnehmer gibt es eine Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber zur Gänze ersetzt bekommt.

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