Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dem Krypto-Dienstleister Atira wegen mangelnder Sorgfalt hinsichtlich der Geldwäsche-Prävention die Registrierung als Dienstleister für virtuelle Währungen entzogen. Diese wurde per Bescheid vom 10. November widerrufen, teilte die FMA am Donnerstag mit.
Atira ist laut eigenen Angaben ein Wiener Anbieter von Bitcoin-Automaten, bei welchen man klassische Währungen in Bitcoin tauschen kann.
„Das Unternehmen hat keine hinreichenden und angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung implementiert und zahlreiche, schwerwiegende Verstöße bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) begangen“, so die FMA in einer Aussendung.
Der Tausch von virtuellen Währungen in „klassische“ Währungen, auch Fiatwährungen genannt, ist dem Unternehmen damit verboten.
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