Nach FPÖ-Antrag

Religiöses Schächten spaltet die Geister

Tirol
08.11.2021 16:00

Rituelles Schlachten erfolgt ohne Betäubung. Die Tiroler FPÖ kämpft für eine Gesetzesänderung. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen sieht das anders.

Beim Schächten, dem rituellen Schlachten von Tieren unter Berufung auf gewisse Religionen, „werden Tieren ohne Betäubung die Halsschlagader bzw. oftmals auch die Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Die Tiere können auf diese Weise ausbluten, da der Verzehr von Blut für gewisse Religionsgemeinschaften verboten ist“, sagt die Tiroler FPÖ. Auch in Österreich komme es zu solchen Schächtungen. Denn das Tierschutzgesetz „duldete bisher derartige rituelle Schlachtungen.“

Die Freiheitlichen wollen dagegen etwas unternehmen. Im März 2021 haben sie in Form eines Antrages im Tiroler Landtag das Verbot von betäubungslosem Schlachten gefordert und die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten, um ein Schächtungsverbot umzusetzen und Verstöße dagegen mit hohen Strafen zu belegen.

EuGH fällte Urteil gegen Schächtung
Die blaue Partei verweist hierbei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Dezember 2020. Er urteilte, dass das zwingende Schlachten samt Betäubung grundsätzlich nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoße und ein Schächtungsverbot ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit darstelle.

„Dieses Urteil stellt eine wegweisende Entscheidung zum Schutz des Tierwohles dar. Österreich steht vor einer vollkommen geänderten Rechtslage und muss zur Vermeidung weiteren Tierleides bei Schlachtungen dieses Urteil in die österreichische Rechtssprechung einfließen lassen“, fordert FP-Landesparteiobmann Markus Abwerzger.

Gesundheitsminister gegen Antrag
Im Mai wurde entschieden, den Antrag so lange auszusetzen, bis die Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein (Grüne) vorliegt. Diese trudelte Anfang Oktober ein. Mückstein sieht die Causa naturgemäß anders. „Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes können die Mitgliedsstaaten zur Förderung des Tierwohls im Rahmen der rituellen Schlachtung ein Verfahren einer Betäubung vorschreiben, die umkehrbar und nicht geeignet ist, den Tod des Tieres herbeizuführen, da gegen die in Art. 10 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Religionsfreiheit dadurch nicht verstoßen wird“, erläutert er.

„Anpassungen auf gesetzlicher Ebene in diesem gesellschaftlich sensiblen Bereich sind nur dann zielführend, wenn sie unter Einbeziehung mit den Betroffenen durchgeführt werden sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt und Tierschutz in Einklang bringen. Diese wertvollen Zielvorstellungen dürfen nicht leichtfertig gegeneinander ausgespielt werden, auch vor dem Hintergrund steigender antisemitischer und antimuslimischer Vorfälle.“

„Tierschutz verträgt keine Ausreden“
Entsetzt über die Worte von Mückstein ist Abwerzger: „Die Stellungnahme hat mich erschreckt. Tierschutz verträgt keine Ausreden und keine Ausnahmen. Tierquälerei mit religiösen Gepflogenheiten zu rechtfertigen ist eine mittelalterliche Einstellung und entspricht nicht einer aufgeklärten, liberalen Gesellschaft. Und das von einem Grünen Minister.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele