Der Pkw-Lenker war damals am 12. Juni 2020 nahe Lamprechtshausen „alkoholisiert“ und mit „überhöhtem Tempo“ unterwegs, warf die Staatsanwältin grob fahrlässige Tötung vor. Verteidiger Roland Garstenauer zweifelte: „Mein Mandant ist mit 80 km/h gefahren. Es tut ihm leid, aber aus rechtlicher Sicht ist eine grobe Fahrlässigkeit fraglich.“ Außer Frage stand die Geständigkeit des 41-Jährigen: Mit „schuldig“ beantwortete er die Frage von Richterin Franziska Schatz und gestand den Vorwurf ein. An jenem Tag habe er zwei Bier getrunken, bevor er sich hinter das Lenkrad setzte: „Ich fühlte mich nicht beeinträchtigt.“
Flachgauer entschuldigte sich bei Bruder des Opfers
Die Strecke fahre er oft. An jenem Abend waren dort zwei Brüder mit ihren E-Bikes zeitweise nebeneinander unterwegs. Einer sei in der Mitte der Fahrbahn gefahren: „Ich dachte, ich komme zwischen den Radlern durch“, schilderte der 41-Jährige. Doch der Radfahrer habe plötzlich nach rechts gelenkt – daraufhin kam es zum tödlichen Zusammenprall. Ob Übermut eine Rolle spielte, fragte Opfer-Anwalt Christian Schubert: „Nein“, meinte der 41-Jährige, eher die Gewöhnung. In seinen Schlussworten entschuldigte sich der 41-Jährige beim Bruder des Opfers. Gerade weil es damals eine Alko-Fahrt war, will die Richterin ein Signal an die Bevölkerung senden und verkündete zehn Monate teilbedingte Haft – drei davon soll der Flachgauer in der Zelle oder mit Fußfessel verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.