Keine Erben

Vier Salzburger vererbten dem Staat ihren Nachlass

Salzburg
04.11.2021 17:30

„Gibt es keine Erben, erbt der Staat“. Diese viel zitierte Regelung tritt in Salzburg nur äußerst selten ein. Gerade einmal viermal gingen im vergangenen Jahr „erblose Nachlässe“ an den Bund, heißt es auf Anfrage aus dem Justizministerium.

Die Zahlen sprechen für sich: Im vergangenen Jahr wurden salzburgweit exakt 5244 Verlassenschaftsverfahren eröffnet. Gerade einmal vier Nachlässe davon gingen dabei an den Staat.

Damit liegt Salzburg an vorletzter Stelle. Tirol zählt 15 derartige Fälle, das Burgenland drei. Wien führt mit 41 „erblosen Nachlässen“ im Bundesvergleich.

Auf ähnlich niedrigem Niveau zeigt sich die Entwicklung auch im heurigen Jahr: Salzburgweit „erbte“ der Staat gerade einmal achtmal, heißt es auf „Krone“-Anfrage aus dem Wiener Justizministerium. Wie viel der Staat damit jährlich einnimmt, ließ das Ministerium allerdings offen.Die Erbrechtsreform

wirkt sich kaum ausSämtliche Befürchtungen, dass der Staat durch die Erbrechtsreform 2017 „mehr erben könnte“, dürften sich damit wohl nicht bestätigen.

Der Grund dafür findet sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Nach § 750 Abs 1 kommt der Bund nur dann zum Zug, „wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand die Verlassenschaft erwirbt“.

Heißt: Wenn weder gesetzliche, testamentarische oder vertragliche Erben vorhanden sind, noch Ersatzerben oder anderwertig Berechtigte, kommt es zur „Aneignung“. Eigens bestellte Verlassenschaftskuratoren verwalten dann die Verlassenschaft. Ob ein Nachlass tatsächlich erblos ist, haben die dafür zuständigen Gerichte festzustellen.

Für den Staat sind die „erblosen Nachlässe“ allerdings nicht immer günstig: Der Bund muss, sofern vorhanden, auch die Schulden tilgen, Auflagen und Vermächtnisse erfüllen.

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