Wende im Zivilprozess

Umweltaktivist darf Bauern „Giftspritzer“ nennen

Steiermark
06.10.2021 18:05

„Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern!“: Zwei Plakate mit dieser Botschaft ließ Umweltaktivist Franz Sölkner anbringen. Der Bauernbund verklagte ihn und bekam zunächst recht - in zweiter Instanz nun aber die Wende zugunsten Sölkners.

Die in Gleisdorf und Leibnitz angebrachten Plakate sorgten für Aufsehen. Darauf zu sehen: ein Traktor mit einer Spritze und die Warnung: „Kein Antibiotika und keine Keime auf den Tellern unserer Familien!“

Gar nicht lustig fanden das viele Landwirte und ihr stärkste politsche Kraft, der Bauernbund. Er verklagte Sölkner und siegte im März beim Bezirksgericht Graz-Ost. Urteil: Sölkner müsse seine Behauptungen künftig unterlassen und auch widerrufen. Der streitbare Steirer ging in die nächste Instanz, dem Zivilgericht Graz - und bekam dort nun recht.

Durch Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Die Äußerungen am Plakat hätten die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten, sie seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Versuch, einen Kritiker mundtot zu machen, sei gescheitert, freuen sich Sölkner und seine Mitstreiter der Initiative IST.

Zitat Icon

Wir werden nicht hinnehmen, dass unsere Bauern, die 365 Tage im Jahr für hochwertige Lebensmittel sorgen, mit Plakataktionen verunglimpft werden.

Stellungnahme des steirischen Bauernbundes

Bauernbund will weiter kämpfen
Der Bauernbund gibt sich auf „Krone“-Anfrage nicht geschlagen: Man strebe eine Revision beim Obersten Gerichtshof an, „weil wir nicht hinnehmen wollen, dass unsere Bauern mit Plakataktionen verunglimpft werden.“ Positiv sei, dass laut Gericht der Bauernbund die Klage als Vertreter der Landwirte einbringen durfte - das hatte Sölkner nämlich bestritten.

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