Lenkfähigkeit prüfen

Ist Ihr Herz fit fürs Autofahren?

Gesund
20.08.2021 05:00

Haben Sie Erkrankungen der „Pumpe“, dann besser erkundigen, ob Sie (derzeit) überhaupt verkehrstauglich sind und am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein Unfall kann sonst teuer zu stehen kommen.

Plötzlich sackt der PKW-Fahrer zusammen - Herzinfarkt auf der Autobahn! Die Folge ist ein Crash mit mehreren Beteiligten. Das passiert nicht oft, endet dann aber umso häufiger dramatisch. „Zwar treten nur ein bis fünf Prozent der plötzlichen Herztode während des Fahrens auf. Aber selbst kurze Bewusstlosigkeit am Steuer hat meist fatale Folgen“, erklärt Prof. Dr. Thomas Pezawas von der UniKlinik für Innere Medizin II (Klinische Abt. für Kardiologie), MedUni Wien. „Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein, sich jedoch darüber informieren, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt.“

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Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein, sich jedoch darüber informieren, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt.

Prof. Dr. Thomas Pezawas, Innere Medizin II, MedUni Wien.

Hoher Blutdruck gilt bereits als Risiko
Es sind verschiedene Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die (vorübergehend) zu einem gewissen Unfallrisiko im Straßenverkehr führen können. Dazu zählen etwa Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit, -muskelschwäche sowie -rhythmusstörungen. Aber auch das Einsetzen eines implantierbaren Defibrillators (ähnlich Herzschrittmacher) oder anfallsartige kurze Bewusstlosigkeitsphasen (Synkope) stellen mitunter Probleme dar. „So darf mit einem Bluthochdruck über 180/ 110 mmHg kein Fahrzeug gelenkt werden, oder es gilt nach einer Herzkatheter-Untersuchung mit Stent-Implantation ein vierwöchiges Fahrverbot für Berufsfahrer“, erklärt Prof. Pezawas.

Eventuelle Probleme mit der Versicherung
Gibt es eine dokumentierte Warnung davor, ein Kraftfahrzeug zu lenken, vermag diese bei Unfallfolgen den Versicherungsschutz aufzuheben. Grundsätzlich liegt die Beweislast auf alle Fälle beim Lenker, da ein Vermeiden eines Arztbesuches keinen Freibrief zum (gefährdenden) Weiterfahren darstellt! Ob Sie gerade selbst mit dem Auto fahren dürfen, teilt Ihnen der behandelnde Arzt bzw. Kardiologe mit. Wer sich nicht ganz sicher ist, am besten einfach nachfragen! „Es ist für alle Beteiligten von großem Vorteil, die Fahrtüchtigkeit bzw. Wartezeiten bis dahin im Arztbrief zu dokumentieren“, fasst Prof. Pezawas zusammen.

Corona-Folgen als weitere Gründe
Als „Neuland“ bezeichnet der Experte in seiner Forschungsarbeit (erschienen im Medizinjournal „Current Problems in Cardiology“, dt: „Aktuelle Probleme in der Kardiologie“) hierbei noch Post-Covid-Betroffene. „Herzrasen und Schwindel können nämlich auch nach einer durchgemachten Corona-Erkrankung auftreten. Deshalb sollten hier in Zukunft ebenfalls Regelungen zur Fahrtüchtigkeit eingeführt werden.“

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