Eishockey – Frauen
Namen der betroffenen Unternehmen nannte die EU-Kommission nicht. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen den Firmen hohe Geldstrafen.
"Die Kommission hat Grund zu der Annahme, dass die Unternehmen die EU-Kartellregeln verletzt haben könnten", berichteten die Wettbewerbshüter. Nach europäischem Recht sind Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten verboten.
Die Behörde betonte, dass es sich hierbei um den ersten Schritt in einem Wettbewerbsverfahren handle. Die Durchsuchungen bedeuteten aber nicht, dass die Unternehmen tatsächlich schuldig seien. Eine Frist für das weitere Vorgehen gebe es nicht.
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