59-Jähriger verurteilt

Tiroler spazierte allein im Wald: Covid-Strafe!

Tirol
11.05.2021 13:00
„Ich bin halt ein Naturbursch“, begründete ein Unterländer (59) am Landesgericht, warum er trotz positivem Corona-Test viermal winterliche Waldspaziergänge unternahm. In Zeiten wie diesen schützt auch die Tatsache, dass er sich nur einsam die Beine vertreten wollte, nicht vor einer Verurteilung – hohe Geldstrafe!

 In sportlicher Kleidung erschien der Leasingarbeiter vor dem Landesgericht. Mit einem Gerichtsverfahren hatte er zeitlebens noch nie zu tun. „Keine Rauferei, kein Alkohol“, beteuerte er gestikulierend. Die Rolle als Angeklagter bei einem Prozess war dem Unbescholtenen sichtlich nicht geheuer.

Gefährdung anderer als häufiges Prozess-Thema
Die Richterin hatte sich aber an den Gesetzen zu orientieren, die derzeit häufig Anwendung in Gerichtssälen finden. „Trotz positivem Corona-Test haben sie viermal das Haus verlassen“, hielt sie dem Angeklagten vor. Ob in der Einsamkeit des Waldes oder nicht – es handle sich nun einmal um das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Einmal andere Personen getroffen
„Getroffen habe ich nur ein einziges Mal andere Personen. Und da habe ich sofort meine Maske aufgesetzt und einen Bogen um sie gemacht“, schilderte der Einheimische. Was freilich erschwerend hinzukam: Schon drei Tage, nachdem er bei seinem Arbeitgeber am 10. Februar positiv getestet worden war, ertappte ihn die Polizei beim Verlassen des Wohnhauses.

Nach einem neuerlichen aufgeflogenen Winterspaziergang räumte er ein, insgesamt viermal die herrlich weiße Landschaft genossen zu haben. „Ich habe halt mein Hirn abgeschaltet, weil der harschige Schnee so schön zum Winterwandern war.“ Zur Sprache kam beim Prozess auch, dass die Schwiegermutter des Angeklagten in der fraglichen Zeit Corona bekam - ob durch den Angeklagten angesteckt oder nicht, blieb aber ungeklärt.

„Gefahr müsste bekannt sein“
Die Richterin sah die mildernden Umstände (Unbescholtenheit, Geständnis), machte aber klar: „Leute wie Sie tragen dazu bei, dass wir seit einem Jahr nicht aus der Pandemie kommen. Auch dem letzten Bürger müsste die Gefahr bekannt sein.“ Sie verhängte nicht rechtskräftig 3600 Euro Geldstrafe. „Geht sich’s nicht mit 1000 aus?“, hakte der Unterländer noch nach. „Wir sind hier nicht beim Kuhhandel“, schloss die Richterin.

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