Keine Anklage

Liederbuch-Affäre: „Grenze des Zulässigen“

Steiermark
27.04.2021 15:52

Das Ermittlungsverfahren gegen den steirischen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger sowie weitere vier Beschuldigte im Zusammenhang mit der sogenannten Liederbuch-Affäre ist von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden.

Gegen Zanger wurde wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ermittelt. Grund dafür war ein Liederbuch mit antisemitischen, NS-verherrlichenden, rassistischen und frauenfeindlichen Texten, das der Politiker besitzt. Aufgedeckt wurde die Affäre im Oktober 2019 von der „Krone“.

„Kein Verstoß gegen Verbotsgesetz“
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, erklärte die Einstellung des Verfahrens gegenüber der APA: „Die Liedertexte erfüllen objektiv betrachtet nicht den Tatbestand der Verhetzung und verstoßen auch nicht gegen das Verbotsgesetz. Selbst wenn, könnten wir nicht beweisen, dass sie irgendwo publikumswirksam oder propagandistisch vorgetragen wurden.“ Zudem seien die Texte „an der Grenze des Zulässigen“.

Zanger hatte 2019 auf Facebook selbst zugegeben, dass er seit Jahren das Buch „Liederliche Lieder“ einer Burschenschaft besitzt. Es dürfte als Geschenk der Burschenschaft „Cheruskia“ an die Burschenschaft „Pennales Corps Austria zu Knittelfeld“ weitergegeben worden sein, bei der Zanger Mitglied ist. Ein Exemplar landete auch bei ihm zu Hause, wie er selbst sagte.

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