„Kolossal gefloppt“

Lehrer mit Klage gegen Lernsieg-App abgeblitzt

Web
04.02.2021 09:58

Erfolg für die Lehrerbewertungs-App Lernsieg: Eine gegen die Anwendung eingebrachte Klage eines niederösterreichischen HTL-Lehrers und Lehrergewerkschafters wurde am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen. Es gäbe ein „berechtigtes Interesse von Schülern, Eltern und Öffentlichkeit“ an der durch die App ermöglichten Bewertung von Lehrern und Schulen, argumentierte die zuständige Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Für die App - krone.at berichtete - wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.

Gewerkschaft von Beginn an dagegen
Die Lehrergewerkschaft GÖD wetterte von Beginn an gegen die App und hatte unter anderem Bedenken in Sachen Datenschutz bzw. ortete primär eine „riesige Handynummernsammelaktion“. Die Datenschutzbehörde stellte ein Verfahren dagegen ein. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, hieß es in der Entscheidung der Behörde. Darüber hinaus würden die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer überwiegen.

Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Seite macht der Lehrer, der nach Angaben der App-Macher mit 2,9 - also mittelmäßig - bewertet wurde, allerdings zivilrechtliche Ansprüche geltend. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Unterstützt wurde er von der GÖD.

Richterin verwies in Urteil auf Meinungsfreiheit
Richterin Claudia Krumholz hielt in ihrem Urteil nun fest, dass die „Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App“ ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO darstelle. Allfälligem Missbrauch bei der Bewertung werde durch zahlreiche Schutzmaßnahmen in der App - wie zum Beispiel: Registrierung, Verifikation, Schutz vor „Fake-Accounts“ - wirkungsvoll vorgebeugt.

Schülern sollte nicht - wie vom Kläger vorgebracht - pauschal missbräuchliche Bewertung unterstellt werden: Es sei „davon auszugehen, dass diese mit der ihnen gegebenen Bewertungsmöglichkeit überwiegend verantwortungsvoll umgehen“ und eine entsprechende „geistige Reife der Nutzer sichergestellt“ sei. Die Klage wurde abgewiesen; alle Gerichtskosten sind vom Kläger zu begleichen.

„Kolossal gefloppt“
„Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten ist damit kolossal gefloppt“ erklärte Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan. „Die Lehrergewerkschaft hat mit ‚Musterklagen‘ zielgerichtet Lehrer zu Klagen gegen Lernsieg mobilisiert: Es sind noch drei andere Zivilklagen aktuell gegen uns anhängig; weitere wurden in den letzten Monaten systematisch vorbereitet. Dieser Spuk wird jetzt wohl ein Ende haben.“

Hadrigan zufolge sei die Lehrerbewertung eindeutig im öffentlichen Interesse, das Entwickler-Team habe die App durch zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen sicher und zuverlässig aufgesetzt, die App würde keinerlei Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen. Darüber hinaus gäbe es bereits 17 Datenschutzverfahren, die allesamt die Sicherheit und Datenschutzkonformität der Lernsieg-App bestätigt hätten.

Lehrervertretung will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
„Die anderen Musterklagen laufen“, betonte unterdessen der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger. Die Juristen und Rechtsanwälte der Gewerkschaft würden sich nun das Urteil und die Urteilsbegründung genau anschauen und dann über eine Berufung entscheiden. Die Lehrervertretung werde alle Möglichkeiten des Rechtsstaates ausschöpfen, „weil wir das auch gut begründen können und für mich die Persönlichkeitsrechte der Lehrerinnen und Lehrer deutlich mehr wert sind, als das scheinbar in diesem Urteil drinnen steht“.

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