Urheberrechte im Netz

Künstler fordern faire Abgeltung für ihre Inhalte

Web
10.12.2020 05:59

In Zeiten des pandemischen Lockdowns hat die Kultur im virtuellen Raum einen wahren Aufschwung erlebt - und somit auch die Frage, wie künstlerische Leistungen im Internet angemessen vergütet werden können. Die gesteigerte Nutzung der Inhalte spiegle sich nämlich nicht in den Einkommen der Künstlerinnen und Künstler wider, kritisierte am Mittwoch die heuer neu gegründete, spartenübergreifende „Initiative Urhebervertragsrecht“ in einer Pressekonferenz.

Zur fairen Vergütung der Leistungen von Kulturschaffenden gehöre auch ein modernes Urhebervertragsrecht, so die Initiatoren. „Es gilt bisher in Österreich so gut wie kein Urhebervertragsrecht“, kritisierte etwa Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren: „Wir sind relativ rechtlos gegenüber den großen Plattformen.“

„Es bleibt eigentlich nichts über für jene, die den Content geliefert haben“, beklagte auch Schauspielerin Kristina Sprenger. Die bestehenden Pauschalvergütungen würden den Boom der Online-Plattformen nicht widerspiegeln. Der einstige ESC-Teilnehmer Cesar Sampson stellte klar, dass die Vergütung für Musiker im Streaming-Bereich vollends intransparent sei. „Das Ziel ist klar: Wir müssen aus der Nutzung unserer Werke ein Einkommen beziehen, von dem man leben kann“, so der Sänger und Produzent.

„Wenn nicht jetzt, in dieser Krise, wann dann?“
Im Kern geht es der „Initiative Urhebervertragsrecht“ darum, dass die 2019 verabschiedete, entsprechende EU-Binnenmarkt-Richtlinie umfassend und schnell in österreichisches Recht umgesetzt wird, was bis spätestens Juni 2021 der Fall sein müsse. Man sehe hier den aktuellen deutschen Umsetzungsentwurf oder die in der Schweiz geltende Rechtslage bezüglich der Abgeltung für die Nutzung von Inhalten auf Plattformen wie YouTube oder Facebook und Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix als Vorbild.

Es gehe unter anderem gegen Knebelverträge und um eine Mehrbeteiligung der Künstler bei Mehrerfolg ihrer Werke, unterstrich Ruiss. In diesem Zusammenhang hat man selbst einen Entwurf als Diskussionsgrundlage erarbeitet. Ein jüngst vom Justizministerium skizziertes Arbeitspapier würde zumindest in die richtige Richtung weisen. Wichtig sei für die Initiative Urhebervertragsrecht, zu der sich verschiedene Berufsvereinigungen aller Sparten zusammengeschlossen haben, nun im weiteren Gesetzgebungsprozess: „Die Umsetzung der Entwürfe sollte künstlerfreundlich sein. Wenn nicht jetzt, in dieser Krise, wann dann?“, so Künstler Michael Kos.

„Wertschöpfungslücke“ schließen
Auf den Vorstoß der Kreativen reagierte am Mittwoch die „Allianz Zukunft Kreativwirtschaft“ als Interessensgemeinschaft der österreichischen Kreativ- und Medienwirtschaft. Man setzt sich hier für eine Reform des Urheberrechts durch eine textgenaue Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie ein, betonte man in einer Aussendung. Der Allianz gehe es nicht zuletzt um das Schließen der „Wertschöpfungslücke“, die entstehe, weil Inhalte von großen Internetplattformen zugänglich gemacht würden, ohne dass die Rechteinhaber an Erträgen beteiligt würden.

„Der mühsam erreichte europäische Kompromiss sollte nun im Sinne einer EU-weiten Harmonisierung ohne nationale Alleingänge möglichst nahe am Richtlinientext umgesetzt werden“, forderte hierzu Franz Medwenitsch als Geschäftsführer des Verbands der Musikwirtschaft. Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands österreichischer Privatsender, unterstrich, dass ein Urhebervertragsrecht einen fairen Interessenausgleich zwischen Kreativen und Kreativwirtschaft gewährleisten müsse. Produzentinnen und Produzenten sollten ebenso wie Künstlerinnen und Künstler fair vergütet werden. Man dürfe hier die gute Balance des bestehenden Urheberrechtsgesetzes nicht kippen: „Wir sind gegen eine über die Richtlinienumsetzung hinausschießende radikale Neufassung des Urhebervertragsrechts.“ Nicht zuletzt gelte es, die Bürokratie für alle Beteiligten gering zu halten.

Auch Christine Lackner, Leiterin Public Affairs des ORF, sprach sich gegen eine überbordende Erweiterung über die EU-Richtlinie hinaus aus: „Im Sinne der Praxistauglichkeit dürfen Forderungen, die die Planbarkeit, Rechtssicherheit und Verwertung von Produktionen erschweren, keinen Eingang ins Urhebervertragsrecht finden. Der ORF als verlässlicher Partner der Kreativen spricht sich klar gegen jedes Gold-Plating aus.“

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