Aber auch kein Mann!
Neonazi Liebich will keine Frau mehr sein
Aus dem verurteilten deutschen Rechtsradikalen Sven Liebich war im Sommer Marla Svenja Liebich geworden – um nach einer Verurteilung die Haft im Frauengefängnis verbüßen zu dürfen. Doch nun ein Sinneswandel: Denn die vor Haftantritt geflüchtete Person identifiziert sich offiziell nicht mehr als weiblich. Aber auch nicht als männlich.
Als noch Sven im Pass stand, kritisierte der Rechtsextreme queere Personen – doch um die Justiz zu ärgern, ließ der damals als Mann geführte Neonazi seinen Geschlechtereintrag ändern. Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz macht so einen Schritt ohne große Hürden möglich.
„Ich möchte nicht länger Marla Svenja sein“
Doch auch im Frauengefängnis wollte die Person die 18 Monate Haft offenbar nicht verbüßen und tauchte einfach unter – vermutlich hat Liebich sich ins Ausland abgesetzt. Nur in sozialen Medien ist die Person noch präsent. Dem Sender Euronews gab sie nun ein schriftliches Interview und ließ mit einer Überraschung aufhorchen. „Ich möchte nicht länger Marla Svenja sein, weil andere mir das verdorben haben“, so das unerwartete Statement.
Liebich identifiziere sich nun als non-binär. Der weibliche Name werde jedoch behalten – dies sei mittlerweile „zur Marke“ geworden. Ob als Frau oder Mann, die Justiz setzt weiterhin alles daran, Liebich zu fassen. „Wir nehmen das zur Kenntnis, kommentieren das aber nicht. Unsere Anstrengungen liegen einzig darin, der Person Liebich habhaft zu werden“, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota gegenüber „Bild“.
Der neuerliche Geschlechterwechsel kann jedoch offiziell nicht vollzogen werden, außer Liebich kehrt nach Deutschland zurück. Die Änderung des Geschlechtseintrags ist nur direkt am Wohnort möglich. Ob Liebich nach Deutschland zurückkehrt und damit riskiert, gefasst sowie inhaftiert zu werden, darf jedoch bezweifelt werden.
Eine Unterbringung im Frauengefängnis wäre damit auch nicht gewiss. „Für nicht-binäre Personen und Personen mit dem Geschlechtseintrag ,divers‘ sind keine besonderen Zuständigkeiten oder Unterbringungsbereiche vorgesehen“, klärt Alexander Melzer vom Justisministerium Sachsen gegenüber „Bild“ auf.










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