Die Austrian Airlines (AUA) nehmen ab dem Frühjahr 2021 die Gratis-Snacks in der Economy-Class aus ihrem Angebot, der Billigflieger Ryanair reduzierte Gepäck bereits 2018. EasyJet zieht jetzt nach und verschärft die Handgepäck-Regeln ebenfalls: Ab 10. Februar dürfen Passagiere nur noch ein kleines Stück Handgepäck, das unter den Vordersitz passt, kostenlos mit in die Kabine nehmen. Die Änderungen sollen helfen, die „Pünktlichkeit zu verbessern“.
Die Änderungen sollten dazu beitragen „unsere Pünktlichkeit zu verbessern und den Kunden Gewissheit darüber zu geben, was sie an Bord mitnehmen dürfen“, teilte Easyjet in einem E-Mail an seine Kunden mit. Bisher durften alle Easyjet-Fluggäste auch eine größere Tasche oder einen Rollkoffer mitnehmen, solange sie in die Gepäckfächer über den Sitzen passten. Kleinere Taschen mussten in dem größeren Gepäckstück verstaut werden.
Gepäckaufgabe an Tarif gebunden
Keine Änderung gibt es für Kunden, die einen der teureren Sitzplätze vorne oder mit mehr Fußraum buchen. Sie dürfen weiterhin zwei Gepäckstücke mitnehmen: eine kleine Laptop- oder Handtasche sowie ein größeres Gepäckstück. Das gilt auch für Buchungen zum teureren Flexi-Tarif oder für Easyjet-Plus-Kunden. Alternativ können Passagiere auch gegen ein Entgelt ein Handgepäckstück beim Check-in aufgeben.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).