Geldstrafen drohen

Palma verbietet Urlauberautos in Innenstadt

Ausland
21.11.2025 17:54

Für manche Touristen war der Mallorca-Urlaub heuer besonders teuer. Denn Autos mit ausländischem Kennzeichen dürfen nicht mehr in die Innenstadt von Palma fahren – die Urlauber mussten Strafe zahlen. Mallorca stellt sich mit dieser umstrittenen Regelung allerdings gegen spanische Vorschriften.

Das Fahrverbot für ausländische Autos im Zentrum von Mallorca gilt schon seit Anfang des Jahres. Die ersten Monate gab es noch eine Schonfrist für Autofahrer, aber seit dem 1. Juli werden Strafzettel verteilt. Die sogenannte Umweltzone gilt innerhalb des Innenstadtrings, beispielsweise bei der Einfahrt in die beliebte Einkaufsstraße Jaime III.

Einige deutsche Urlauber hat es schon erwischt: Saftige Strafen sind ins Haus geflattert, wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet. Die Urlauber waren im Sommer mit dem Auto auf der Insel unterwegs. Kurios ist allerdings, dass auch ein Fahrer eines Elektroautos 200 Euro zahlen soll – sein Auto erfüllt allerdings alle Umweltauflagen.

Stadt beharrt auf Regelung
Das Rathaus der Stadt bestätigte die umstrittene Regelung. Fahrzeuge von Urlaubern „dürfen nicht in die Umweltzone einfahren“, erklärt eine Sprecherin der Stadt – auch nicht, wenn sie eine Umweltplakette haben. „Jedes Land hat eine eigene Methode, um die Umweltplaketten zu prüfen. Wir können daher nicht automatisch die Emissionswerte der Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild checken“, begründete sie das Vorgehen der Stadt.

Umweltplakette „nicht nötig“
Das steht allerdings im Widerspruch zu Vorschriften der spanischen Verkehrsbehörde. In Spanien können Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild keine Umweltplakette bekommen. „Das ist aber auch nicht nötig“, schreibt die Verkehrsbehörde DGT auf ihrer Internetseite. Die ausländischen Umweltplaketten würden einfach ins spanische Äquivalent umgerechnet.

Autos mit spanischem Kennzeichen sind bei der DGT registriert und brauchen – falls sie die Umweltvorschriften erfüllen – keine Plakette. Lenker von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Liste mit Ausnahmen setzen lassen, etwa wenn sie im Zentrum eine Immobilie besitzen oder ein Geschäft betreiben, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.

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