Scharfe Kontrollen

Bis zu 5.000 Euro Strafe bei fehlenden Winterreifen

Tirol
30.10.2010 09:31
Von 1. November bis 15. April gilt die Winterreifenpflicht für Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen. Das Gesetz besagt, dass auf allen Rädern entsprechende Reifen montiert sein müssen, aber nur, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen. Darunter sind Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis zu verstehen

Die Strafen für Lenker, die im tiefsten Winter mit Sommerreifen fahren, sind drakonisch: Bis zu 5.000 Euro beträgt der Strafrahmen für Anzeigen. Diese sind bei Verstößen die Regel, Organstrafverfügungen gibt's nur ausnahmsweise.

Zudem ist die Polizei berechtigt, "durch geeignete Zwangsmaßnahmen" Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu hindern, wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, beispielsweise durch Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten oder aufgrund der beabsichtigten Fahrtstrecke.

"Seitens der Polizei werden strenge Kontrollen durchgeführt", kündigt Oberst Gerhard Auer an, leitender Beamter der Landesverkehrsabteilung.

Wie sieht nun die Verordnung im Detail aus? 
Omnibusse: Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. März, zusätzlich gilt die "Schneekettenmitführverpflichtung" (bis 15. April); Kurioserweise dürfen Busse einen Monat früher als andere wieder Sommerreifen montieren.

Lkws schwerer als 3,5 Tonnen müssen jeweils von 1. November bis 15. April Winterreifen und Schneeketten mitführen.

Für Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen gilt nur eine Winterreifenpflicht in diesem Zeitraum. Einschränkung: Man darf auch im tiefsten Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, "wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind." Sommerreifen auf den anderen Rädern sind dabei kein Problem...

Kronen Zeitung
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