Beherbergungsverbot

Nach Verwirrung klar: Airbnb nicht mehr erlaubt

Salzburg
05.11.2020 06:00
Seit Dienstag gilt für alle Hotels ein Beherbergungsverbot. Nur mehr beruflich reisende Gäste dürfen einchecken. Nicht klar war vielen, ob auch über die Plattform „Airbnb“ vermietete Privatwohnungen von der neuen Regelung betroffen sind.

Während sich die Polizei nicht sicher ist und auch die Landessanitätsdirektion keine genaue Auskunft geben kann, erhält man aus dem Büro des Gesundheitsministers Rudolf Anschober die Information: „Die neue Verordnung des Beherbergungsverbotes betrifft auch Airbnb“, so Adrian Hinterreither. Auch die Plattform selbst informiert, dass bis 30. November nur in Ausnahmefällen gebucht werden darf. Wie das im Detail kontrolliert werden soll, bleibt fraglich.

Privatzimmervermieter sind verunsichert
„Bei uns gehen laufend Anfragen ein“, so Ilse Haitzmann, Obfrau im Salzburger Vermieter-Verband mit 2000 Mitgliedsbetrieben. Die aktuelle Regelung sei zu hinterfragen, meint sie. „Bei Ferienwohnungen kann man ja sogar den Schlüsselvöllig kontaktlos übergeben. Das ist im Moment die sicherste Art zu reisen.“

Generell beschert die Corona-Krise einen Höhenflug beim Kauf hochwertiger Ferienimmobilien wie Chalets mit Bergpanorama. Ajo Smedema von Alpreal aus Holland bestätigt das: „Es geht den meisten Kunden um Investment. Das Interesse ist kurz verdampft und jetzt wieder ungebrochen.“

Karina Langwieder
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Sabine Salzmann
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