Täter Falle gestellt

Diebstahlopfer erkennt Beute in Online-Auktion

Niederösterreich
22.10.2010 11:57
Zwei Monate, nachdem ihm sein Anhänger in Baden gestohlen worden war, hat der rechtmäßige Besitzer die Abdeckplatte des Diebesgutes auf der Internetseite einer Auktionsplattform wiedergefunden - der Mann informierte die Polizei. Ein Ermittler gab sich als Interessent für den angebotenen Teil des Anhängers aus und stellte dem Dieb so eine Falle.

Die Abdeckplatte des Ende August gestohlenen Anhängers verfügte laut Besitzer über ein unverwechselbares, spezielles Merkmal, das er im Internet sofort wiedererkannte. Seine Entdeckung gab er sofort der Stadtpolizei Baden bekannt. 

Ein Polizist meldete sich schließlich telefonisch beim mutmaßlichen Dieb und machte sich einen Besichtigungstermin aus, bei dem die Beamten laut Sicherheitsdirektion „interessante Entdeckungen“ machen. Im Keller des Wohnhauses befand sich der gestohlene Anhänger, beladen mit Brennholz. Die markanten Veränderungen, die der rechtmäßige Besitzer an der Abdeckung vorgenommen hatte, machte den Polizisten eine eindeutige Zuordnung zum Diebesgut offenbar sehr leicht. 

Dabei hatte der 52-jährige Arbeitslose sich Mühe gegeben, den Diebstahl des Anhängers zu vertuschen, indem er die Originalfahrgestellnummer entfernt und eine neue eingestanzt hatte. Mit mehreren Aufklebern und einer alte Begutachtungsplakette von seinem eigenen Anhänger statt der Original-Plakette versuchte er offenbar außerdem, das Diebesgut als sein Eigentum auszugeben. 

Bei einem weiteren Anhänger wurden die gleichen Veränderungen vorgenommen. Diesen habe er einem unbekannten Mann vor drei Jahren abgekauft, behauptete der Verdächtige. Die Exekutive vermutet allerdings, dass es sich dabei auch um Diebesgut handelt und stellte beide Anhänger sicher.

Nach anfänglichem Leugnen zeigte sich der 52-Jährige aufgrund der erdrückenden Indizienbeweise schließlich doch geständig. Der bestohlene Mann aus Baden bekam schlussendlich seinen Besitz wieder zurück, der zweite Anhänger konnte bislang noch nicht seinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden.

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