Den Job beim Stadtmagistrat hat die junge Frau verloren, nun arbeitet sie als Kellnerin. Offenbar war die Versuchung zu groß, als sie Zugriff zu den Daten der Strafverfügungen hatte. Teilweise löschte sie die gegen sie selbst verhängten Strafen. Teilweise verlängerte sie die Zahlungsfristen oder verfälschte die Kennzeichen, sodass letztlich kein Fahrzeughalter ausgeforscht werden konnte und die Daten irgendwann automatisch gelöscht wurden.
Angeklagte gestand
„Schuldig“, räumte die Angeklagte vor Richter Andreas Mair ein, sie habe damals privat einfach zu viel Geld verbraucht und sei daher ziemlich in finanziellen Nöten gewesen. Die Staatsanwältin konstatierte ein umfangreiches reumütiges Geständnis, der Verteidiger ortete auch eine Portion „jugendlichen Leichtsinn“.
Am Ende kam die ehemalige Magistratsangestellte aufgrund ihres geringen aktuellen Verdienstes mit 1920 Euro Geldstrafe davon, die Hälfte davon bedingt. Sie nahm das Urteil sofort und mit Erleichterung an.
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