Die Generalprokuratur, eine als "Rechtswahrerin" dem OGH beigestellte Behörde, hat am Dienstag deutliche Kritik am Urteil des Schöffensenats der heutigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geübt. Helmut Elsner fühlt sich bestätigt und hofft jetzt auf eine Aufhebung des Urteils.
"Die Stellungnahme der Generalprokuratur spricht für sich selbst. Damit wird der Prozess endgültig zum Skandal. Wie bekannt ist, war es immer meine Meinung, dass das Urteil so nicht halten kann. Die Zeit der Aufklärung hat begonnen", so Elsner in einem Statement, das seine Anwälte am Mittwoch veröffentlichten.
Elsner-Anwalt will weitere Beweise vorlegen
Der Oberste Gerichtshof muss sich - wie berichtet - mit einer Nichtigkeitsbeschwerde befassen, die von Elsners Anwalt Jürgen Stephen Mertens eingebracht wurde. Bis zum Verhandlungstag am 22. Dezember möchte dieser nun weitere Beweise vorlegen, die die Untreuevorwürfe gegen Helmut Elsner widerlegen sollen.
Zumindest von einer deutlichen Reduzierung der Strafe geht der Anwalt aus: "Die Strafe wird auf jeden Fall erheblich und stark nach unten zu reduzieren sein, da nach Ansicht der Generalprokuratur der Herrn Elsner vorgeworfene schwere Betrug wegzufallen hat und bei der Bilanzfälschung womöglich Verjährung vorliegt", so Mertens. Der Jurist kündigte außerdem einen weiteren Enthaftungsantrag an.
Staatsanwalt zeigt sich unbeeindruckt
Die Staatsanwaltschaft sieht allerdings keinen Grund, die Untersuchungshaft zu beenden: "Wir werden von uns aus den Haftantrag nicht zurückziehen. Aus unserer Sicht ist noch keine Unverhältnismäßigkeit gegeben", meinte Behördenleiterin Maria-Luise Nittel am Mittwoch. Abgesehen davon könnte es aber bereits nächste Woche zu einer Entscheidung kommen, ob der von Elsner bekämpfte Beschluss, mit dem ihm der elektronisch überwachte Hausarrest (vulgo Fußfessel) verweigert wurde, aufgehoben wird.








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