BAWAG-Debakel

Freispruch für Flöttl, Millionen für Elsners Frau?

Österreich
20.10.2010 07:54
Die am Dienstagvormittag bekannt gewordene Stellungnahme der Generalprokuratur des OGH zum BAWAG-Prozess sorgt bei den Angeklagten und ihren Anwälten teils für Triumphgeheul. Wolfgang Flöttls Rechtsvertreter hält einen Freispruch seines Mandanten für möglich, wenn dessen Verfahren - wie von der Prokuratur gefordert - neu aufgerollt wird. Im Fall von Helmut Elsner - er hat vorerst "nur" die Aussicht auf eine reduzierte Strafe - hofft seine Frau Ruth auf die Freigabe seines eingefrorenen Stiftungsvermögens - damit sie mit zusätzlichen Anwälten, Ermittlern und Gutachten aus allen Rohren feuern kann.

Mit sichtlicher Freude reagierte Ruth Elsner gegenüber der "Krone" auf die jüngsten Ereignisse: "Mein Mann hat immer gesagt, dass das Urteil nicht halten wird. Wenn es ein neues Verfahren gibt, gehen wir dort mit neuer Munition hinein."

"Werden einen Gutachter beauftragen"
Die Generalprokuratur des OGH empfiehlt in ihrer 328 Seiten umfassenden Stellungnahme auch, die Sperre der Millioneneinlagen in der Elsner-Stiftung aufzuheben. "Wenn wir wieder über Finanzmittel verfügen, werden wir selbst einen Gutachter beauftragen und können dann vieles beweisen", sagt Ruth Elsner. Bisher sei das aus Geldmangel nicht möglich gewesen. Die Verteidiger wollen auch bald einen neuen Enthaftungsantrag für den seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden 73-Jährigen stellen.

Gute Chancen für eine Freilassung Elsners sieht auch Rechtsanwalt Manfred Ainedter: Da nun in Folge der Mängelrügen am Urteil möglicherweise die Strafe herabzusetzen sei, werde die Verhältnismäßigkeit der "fragwürdigen U-Haft" erneut ein Thema, so Ainedter beim "Runden Tisch" des ORF am Dienstagabend. "Man kann sich schon Hoffnungen machen, dass er aus der U-Haft entlassen wird."

Elsner-Anwalt Karl Bernhauser ist gar überzeugt, dass der Oberste Gerichtshof das über den ehemaligen BAWAG-Direktor gefällte Urteil aufheben wird. Von insgesamt 18 Untreue-Fakten sind laut Prokuratur allerdings 14 "wasserdicht", womit nach Ansicht der "Rechtswahrerin" des OGH zwar in jedem Fall die Strafe neu festzusetzen ist, auf die Strafhöhe (neuneinhalb Jahre Haft) dürfte das nach Expertenansicht aber kaum Auswirkungen haben, weil Elsner unterm Strich immer noch für 1,4 der 1,72 Milliarden Euro Verlust verantwortlich gemacht wird. "Wir werden weiterkämpfen", kündigte Bernhauser an.

Flöttl-Anwalt spricht bereits vom Freispruch
Äußerst positiv reagierte auch Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder auf die Empfehlungen der Generalprokuratur: "Meiner Berufung ist zur Gänze gefolgt worden. Es ist damit bestätigt worden, was ich immer gesagt habe. Und wenn sich auch der Oberste Gerichtshof dieser Meinung anschließen wird, ist wieder alles offen." Sein Mandant könnte in einem neuen Prozess freigesprochen werden, rechtlich denkbar sei es auch, dass die Staatsanwaltschaft sogar das Strafverfahren gegen Flöttl einstelle.

Tatsächlich bekrittelt die Prokuratur bei Flöttls Verurteilung das Fundament, auf dem Richterin Claudia Bandion-Ortner die Strafe - zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt - bei mehreren Fakten aufgebaut hat. Die Argumentation der Generalprokuratur bezüglich des verspekulierten BAWAG-Vermögens: Flöttl müsste gewusst haben, dass Elsner keine Bewilligung des Aufsichtsrates für die Auszahlung des Geldes gehabt hatte, um tatsächlich den Tatbestand der Untreue zu erfüllen. Die "Ausführungen zur subjektiven Tatseite" kommen im Bandion-Ortner-Urteil aber zu kurz.

Gegen das Flöttl-Urteil hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Und zwar Nichtigkeitsbeschwerde bei den Teilfreisprüchen zum Thema "Uni-Bonds" und Berufung gegen das Strafmaß. Laut Generalprokuratur kommt aber der Nichtigkeitsbeschwerde "Berechtigung nicht zu". Sie spricht sich daher gegen ein über das Urteil der ersten Instanz hinausreichendes strafrechtliches Vorgehen gegen den Investmentbanker aus.

Nebenangeklagte: "Rechtlich nicht haltbarer Widerspruch"
In Bezug auf die Nebenangeklagten, die "kleinen" Vorstände, den Aufsichtsrats-Chef und den Rechnungsprüfer, vertitt die Generalprokuratur - wie berichtet (siehe Infobox) - die Meinung, dass die gesamten Urteile aufzuheben sind. Und zwar deswegen, weil das Geld die Bank schon verlassen hatte, als sie handelten.

Ernst Schillhammer hat einen der "kleinen" Vorstände verteidigt. Und fasst gegenüber der "Krone" zusammen: "Es hieß, man habe die Vorstandsmitglieder getäuscht und deren Zustimmung erschlichen, andererseits wurden sie für diese Zustimmung verurteilt. Das ist ein rechtlich nicht haltbarer Widerspruch in den Feststellungen. Dieser Meinung hat sich die Generalprokuratur angeschlossen."

Ob es nun tatsächlich einen neuen Prozess gibt oder der Staatsanwalt der ersten Instanz die Verfahren gegen die "kleinen Vorstände" einstellt, wird sich aber erst zeigen.

In Juristenkreisen von "peinlichen Schnitzern" die Rede
Auch in Juristenkreisen war die Stellungnahme der Generalprokuratur am Dienstag Gesprächsthema Nummer eins. Ranghohe Vertreter aus der Richter- und Anwaltschaft orteten dabei ein "Fiasko für die Justizministerin". Selbst an ihrer vormaligen Arbeitsstätte am Wiener Straflandesgericht sprachen Ex-Kollegen von "peinlichen Schnitzern, die in so einem Fall nicht passieren hätten dürfen".

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