Der Senat sei von den Protokollen der Telefonüberwachung überzeugt, sagte Fleckl als Begründung. Vom Milderungsgrund des Geständnisses habe der Angeklagte "leider" keinen Gebrauch gemacht. Dennoch wurden seine Unbescholtenheit und die Sicherstellung vom Großteil des Suchtgiftes bei der zweiten Schmuggelfahrt mildernd bewertet. Zuvor hatte Staatsanwalt Thomas Willam im Schlussplädoyer gemeint, dass der "illegale Transit von Suchtmitteln durch Österreich nicht erwünscht sei". Er forderte eine gerechte Verurteilung als präventive Maßnahme.
Klein-Lkw für Kurierfahrten gemietet
Der Familienvater soll im Herbst 2009 zwei Kurierfahrten von vorerst 100 und dann 140 Kilogramm Cannabis aus den Niederlanden über Österreich bis teilweise nach Italien in Auftrag gegeben haben. Dafür mietete er laut Anklage einen Klein-Lkw an und bezahlte die Kuriere für die Durchführung. Die beiden Schmuggler, ein Belgier und ein weiterer Niederländer, wurden im vergangenen Februar bereits rechtskräftig zu fünfeinhalb und sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Beschuldigte zeigte sich nicht geständig. Die Route führte über den Grenzübergang Füssen/Musau. Bei der zweiten Fahrt wurden im Bezirk Reutte der belgische und der niederländische Schmuggler festgenommen. Im vergangenen Juni wurde schließlich auch der 27-Jährige mit einem europäischen Haftbefehl gefasst und ausgeliefert. Das Höchststrafmaß liegt bei diesem Verbrechen bei 15 Jahren.
Symbolbild








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