Derzeit stehen in 13 Tiroler Gemeinden das Ortsbild prägende Gebäude in 21 Schutzzonen. Das garantiert, dass bauliche Maßnahmen nur unter bestimmten Aspekten durchgeführt werden können. Durch die Adaptierung im SOG wird es ab sofort auch umfassende Erhebungen geben, welche kulturlandschaftlichen Ensembles – also Objekte bäuerlicher Architektur mit kulturhistorischer Bedeutung – als schützenswert gelten. Die zweite Anpassung betrifft die Finanzen.
Vorabreiten werden gefördert
Wurden bisher bei Sanierungen nur die Mehrkosten gefördert, so kann es nun schon für Vorarbeiten (etwa die historische Aufarbeitung oder die statische Abklärung von Gebäuden) eine finanzielle „Spritze“ geben. „Dadurch setzen wir ein Zeichen, um die Postkartenmotive für weitere Generationen zu erhalten“, betont Tratter.
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