Bayerns Neuzugang
Von dieser Argumentation des 33-Jährigen ließen sich jedoch weder Richter noch Polizei blenden. Ein Spezialist widerlegte: Die Bilder seien sogar umbenannt worden, müssen also aktiv „angegriffen“ und dann bewusst abgespeichert worden sein.
Vier Festplatten hatten die Beamten Mitte Oktober 2009 beschlagnahmt. Der 33-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Da er unbescholten ist, wurde die Hälfte auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tiroler Krone









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