Jeder, der eine Behinderten-Parkkarte an die Windschutzscheibe seines Pkw geheftet hat, braucht sich um Parkverordnungen nicht zu kümmern: Man kommt in den Genuss von Behindertenparkplätzen, ist von der Parkgebührenpflicht ausgenommen, muss keine Maut zahlen et cetera.
Diese Vergünstigungen sind – wie es der Name schon sagt – lediglich für invalide Menschen gedacht. Nun wird im (schein)heiligen Land Tirol aber viel "Schindluder" mit diesen Behindertenplaketten betrieben: "Etliche Behindertenausweise werden beispielsweise von Familienmitgliedern nach Ableben des eigentlichen Antragstellers missbräuchlich weiter verwendet", schilderte ein Parkraumbewirtschafter vor Richter Hofer als Zeuge.
Ein besonders dreister Fall der "missbräuchlichen Verwendung" fand am Dienstag ein strafrechtliches Ende: Ein Ex-Beamter der BH-Lienz fälschte sich einen oben erwähnten Ausweis. "Ich war als Geschworener in einem Mordprozess geladen und wurde mit Strafzetteln überhäuft, da ich den Verhandlungssaal nicht verlassen konnte. Um dieser Mandats-Flut zu entgehen, fälschte ich mir einen solchen Ausweis", begründete der uneinsichtige Pensionist.
Die Verwendung setzte er aber nach seinem Geschworenendienst fort. "Ich wurde auf den Mann aufmerksam, als mir bekannt wurde, dass er Tennis spielt, aber eben im Besitz dieser Parkkarte für Gehbehinderte ist", so das Wachorgan.
Urteil: 2.400 Euro (teilbedingte) Geldstrafe. "Einem Amtsmissbrauch sind sie nur wegen Verjährung entgangen", so Hofer.
von Matthias Holzmann, Tiroler Krone








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