"Bei roter Ampel über die Kreuzung zu fahren ist kein Kavaliersdelikt", klärt Norbert Blaha, Chef des Tiroler Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), auf: "Vor allem für Fußgänger, Radfahrer und Kinder ist der Vertrauensbruch oft folgenschwer. Sie erwarten, dass sich Autofahrer ans Rotlicht halten und stoppen. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass beim Einfahren in die Kreuzung neun Prozent der Autolenker die Bedeutung der Ampelfarben ,vergessen’ und trotz Rotlichts weiterfahren. 34 Prozent schwindeln sich bei Gelb noch in den Kreuzungsbereich."
Übrigens: Je dichter der Verkehr ist, desto eher werden die Lichtsignale missachtet. "Der Zeitgewinn ist allerdings minimal, das Risiko eines Unfalls aber enorm hoch", weiß KfV-Pressesprecherin Ursula Hemetsberger zu berichten.
Oberst Markus Widmann, Chef der Tiroler Verkehrspolizei, verweist auf automatische Überwachungsanlagen an mehreren neuralgischen Kreuzungen in Innsbruck, die heuer bereits 1.695 Rotlichtsünder aufgezeichnet haben: "Sie werden ausnahmslos angezeigt. Wer noch dazu jemand anderem den Vorrang nimmt, hat sogar ein Vormerkdelikt begangen."
Der Strafrahmen für Rotlichtfahrer bewegt sich von 72 bis hin zu 2.180 Euro - je nach den Umständen der Tat. Noch etwas: Es sind nicht nur die fix montierten Kameras, die das Vergehen dokumentieren. Die Polizei plant Schwerpunktaktionen so wie zum Thema Alkohol oder rasen.
von Günther Krauthackl, Tiroler Krone








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