Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte der Wiener Anwalt Dr. Johannes Öhlböck, indem er gegen das "rigorose und völlig übers Ziel hinausschießende Auftreten der Polizisten" Beschwerde eingelegt hatte. In einem der "Krone" exklusiv vorliegenden Beschluss gab das zuständige Obergericht jetzt dem Aufhebungsantrag des an sich auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltes recht.
"Das heißt, dass Martin H. zu Unrecht abgehört, dass seine Wohnung rechtswidrig auf den Kopf gestellt und dass er ohne hinreichenden Grund inhaftiert wurde", so der Jurist. Von der Erschießung des laut Gericht "gutmütigen zweijährigen Mischlingsrüden" ganz abgesehen.
Anwalt prüft Klage gegen Republik
Die Vorwürfe der Ermittler gegen Martin H. stützten sich bloß auf dessen "räumliche Nähe" zu Julia Kührer sowie den Umstand, dass er auf "mediale Berichte" nicht reagiert hat. "Laut Gericht besteht keine Mitwirkungspflicht für Personen, die irgendwann einmal mit einem Tatopfer Kontakt hatten", so Dr. Öhlböck, der jetzt Schadenersatzansprüche gegen die Republik prüft.
von Florian Hitz, Kronen Zeitung









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