Anwalt prüft Klage

Großeinsatz im Fall Kührer laut Gericht rechtswidrig

Österreich
02.10.2010 19:04
Ein Großaufgebot an Einsatzkräften hat heuer am 10. Mai drei angebliche Tatverdächtige im "Fall Julia Kührer" in Niederösterreich festgenommen. Unter ihnen befand sich auch der 26-jährige Martin H., dessen Hund während des Einsatzes von der Polizei erschossen wurde. Jetzt der Paukenschlag: Laut dem Oberlandesgericht Wien war die ganze Kommandoaktion rechtswidrig!

Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte der Wiener Anwalt Dr. Johannes Öhlböck, indem er gegen das "rigorose und völlig übers Ziel hinausschießende Auftreten der Polizisten" Beschwerde eingelegt hatte. In einem der "Krone" exklusiv vorliegenden Beschluss gab das zuständige Obergericht jetzt dem Aufhebungsantrag des an sich auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltes recht.

"Das heißt, dass Martin H. zu Unrecht abgehört, dass seine Wohnung rechtswidrig auf den Kopf gestellt und dass er ohne hinreichenden Grund inhaftiert wurde", so der Jurist. Von der Erschießung des laut Gericht "gutmütigen zweijährigen Mischlingsrüden" ganz abgesehen.

Anwalt prüft Klage gegen Republik
Die Vorwürfe der Ermittler gegen Martin H. stützten sich bloß auf dessen "räumliche Nähe" zu Julia Kührer sowie den Umstand, dass er auf "mediale Berichte" nicht reagiert hat. "Laut Gericht besteht keine Mitwirkungspflicht für Personen, die irgendwann einmal mit einem Tatopfer Kontakt hatten", so Dr. Öhlböck, der jetzt Schadenersatzansprüche gegen die Republik prüft.

von Florian Hitz, Kronen Zeitung

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