Notwehr

Goldhändler erschoss Räuber, um „Frau zu retten“

Ausland
16.09.2020 15:55

Ein Raubüberfall auf einen Juwelier endete in Deutschland tödlich - für die beiden Räuber, die der Inhaber des Geschäfts in Celle in Niedersachsen mit Schüssen niederstreckte. Der 71-Jährige sprach am Mittwoch nach den tödlichen Schüssen von Notwehr. „Ich musste meine Frau retten“, sagte er laut einem Medienbericht. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt.

Der Geschäftsinhaber gab mindestens zwei Schüsse ab, die die beiden Räuber trafen. Nach Angaben der Ermittler hatte mindestens einer der beiden Räuber eine Schusswaffe dabei. Ob aber weitere Schüsse abgegeben wurden, möglicherweise auch von den beiden Tätern, blieb vorerst offen. Die Ermittler hoffen auf Zeugen.

Einer der beiden Räuber starb nach dem versuchten Raubüberfall am Montagnachmittag noch in dem Geschäft, der zweite wenige Stunden später im Krankenhaus. Das Paar, das einen Schock erlitt, alarmierte selbst Polizei und Notarzt. Die Identität zumindest eines der beiden Täter steht mittlerweile fest, es handelt sich demnach um einen 35-Jährigen.

„Es tut mir alles unendlich leid“
Die „Bild“-Zeitung zitierte den 71-Jährigen am Mittwoch mit den Worten: „Es tut mir alles unendlich leid. Aber ich musste meine Frau retten.“ Der Rollstuhl, in dem einer der beiden Angreifer saß, sei nur Teil einer Masche gewesen: Der Mann aus dem Rollstuhl sei über den Verkaufstisch gesprungen und habe sich auf seine 72 Jahre alte Frau gestürzt, dann habe er zur Waffe gegriffen, so der Ladenbesitzer.

Mit den Ermittlern hat der Inhaber des Juwelier- und Antiquitätengeschäft bisher noch nicht gesprochen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Celle sagte, der 71-Jährige habe über seinen Anwalt erklären lassen, dass er bereit sei, sich zu dem Fall zu äußern. Die Vorbereitungen für die Vernehmung - vor allem Terminabsprachen - liefen. Zuvor hatte sich der Händler auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Die Ermittler prüfen, ob es ein Fall von Notwehr war. Laut Staatsanwaltschaft ist der Inhaber des Geschäfts im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte und durfte die Schusswaffe benutzen. „Auf den ersten Blick sieht es nach Notwehr aus, das muss nun im Einzelnen geprüft werden“, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.

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