Tränen im Gerichtssaal

Vater schildert letztes Telefonat mit Terroropfer

Ausland
15.09.2020 18:54

Im Prozess gegen den rechtsextremistischen Attentäter von Halle hat am Dienstag der Vater eines der beiden Todesopfer unter Tränen die letzten Erinnerungen an seinen Sohn geschildert. Er erinnere sich noch genau an das letzte Telefonat mit seinem Sohn, sagte der 44 Jahre alte Gerüstbauer. Der Sohn habe ihn gefragt, ob er in der Mittagspause einen Döner essen dürfe, obwohl die Mutter es verboten habe. „Okay“, habe er zu dem 20-Jährigen gesagt, „dann hol dir deinen Döner, aber das ist diese Woche der letzte“. Es sollte aber die allerletzte Mahlzeit des 20-Jährigen werden. Wenig später wurde er vom Angeklagten Stephan B. erschossen.

Der junge Mann, der mit einer geistigen Behinderung zur Welt kam und sich mit langen Praktika eine gerade erst begonnene Malerlehre erarbeitete, ging in den Döner-Imbiss um die Ecke in Halle. Es war der 9. Oktober 2019. Kurz nach dem Telefonat wurde das Lokal von einem schwer bewaffneten Angreifer attackiert und beschossen. Viele Menschen konnten fliehen, der 20-Jährige nicht. Zuvor hatte B. vergeblich versucht, in die nahe gelegene Synagoge einzudringen, in der mehr als 50 Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen. Direkt vor dem Gotteshaus erschoss der Mann eine 40 Jahre alte Passantin.

„Er war megastolz“
Am zwölften Prozesstag am Dienstag sagte mit dem Vater des Maler-Azubis erstmals ein Angehöriger eines Todesopfers aus. Seine Stimme versagte regelmäßig, er brach in Tränen aus, erst bewegten sich nur seine Füße im schnellen, nervösen Takt, später zitterte der Mann am ganzen Körper. Knapp zwanzig Minuten erzählte er in kurzen Sätzen von seinem Sohn. Sehr oft fiel der Satz: „Er war megastolz.“ Stolz, dass er acht Jahre lang in der Schule gelernt habe, obwohl gar nicht klar gewesen sei, ob er das schaffe. Stolz, dass er sich mit vielen Praktika eine Lehre zum Maler erkämpft habe. „Das hat er sich alles allein aufgebaut“, erzählte sein Vater. Und stolz, dass er zur Fangemeinde des Drittligisten Hallescher FC gehörte, regelmäßig zu Spielen gehen durfte und seine Fan-Freunde bei Auswärtsspielen auf ihn aufpassten.

Vater erkannte Sohn in Video vom Anschlag
Der Sohn wohnte zuletzt bei der Mutter, die Eltern hatten sich vor zehn Jahren getrennt. Er habe eigentlich jeden Tag mit seinem Sohn telefoniert, viele Ausflüge mit ihm gemacht, erzählt der Vater. Doch am 9. Oktober ging der 20-Jährige nicht mehr ans Telefon, stundenlang nicht. Das habe nicht zu ihm gepasst. Abends habe er dann bei Facebook eine Vermisstenanzeige eingestellt, berichtet der Zeuge. Ein Bekannter habe sich gemeldet und gesagt, er schicke ihm etwas: Es war das vom Täter aufgenommene Video vom Terroranschlag in Halle. Beim Anschauen habe er seinen Sohn erkannt, sagte der 44-Jährige und brach in diesem Moment in so heftiges Schluchzen aus, das die Verhandlung vorübergehend unterbrochen werden musste.

Prozessbeteiligte ließen die Erzählungen des Vaters nicht unberührt. Mehrere Nebenklageanwälte hielten sich schockiert die Hände vor das Gesicht und schüttelten ungläubig den Kopf. Der Angeklagte folgte den Ausführungen emotionslos und blickte immer wieder zur Zeugenbank. Kurz darauf schilderten zwei Besucher der Synagoge, wie sie den Angriff und den Tattag erlebt haben. Eine 60 Jahre alte US-Amerikanerin warnte vor der unterschätzten Gefahr von global vernetzten Rassisten. Der Attentäter sei nicht allein gewesen, sagte sie. „Er ist sehr wohl motiviert worden, ausgebildet, angefeuert und unterstützt worden.“ Die Frau verwies in diesem Zusammenhang auf die rassistische White-Supremacy-Bewegung (deutsch: weiße Vorherrschaft) aus den USA. Sie warf den Ermittlern vor, in Vorbereitung auf den Prozess nicht genügend über die Hintergründe und Netzwerke des Attentäters herausgefunden zu haben.

Zuerst an Synagoge gescheitert, dann andere Opfer gesucht
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 28 Jahre alten Angeklagten vor, „aus antisemitischer, rassistischer und fremdenfeindlicher Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“ geplant zu haben. Da B. es nicht in die ins Visier genommene Synagoge geschafft hatte, suchte er sich andere Opfer aus, die entweder im Weg waren oder ausländisch aussahen. Beim Opfer im Imbisslokal handelte es sich allerdings nicht um einen Araber, wie B. vermutet hatte, sondern um einen Deutschen. Diesen Irrtum bedauerte der Angeklagte zu Prozessbeginn.

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