Doppelmord in Schweden

Ermittler lösen „Cold Case“ mittels Ahnenforschung

Ausland
02.09.2020 16:59

Späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen in einem „Cold Case“ in Schweden: Der Polizei in Linköping ist es gelungen, einen Doppelmord vor 16 Jahren mit Hilfe einer Datenbank für Ahnenforschung aufzuklären. Tausende Verhöre und DNA-Tests waren nach den brutalen Morden an einem Schulbuben und einer Frau im Jahr 2004 durchgeführt worden - ohne jeglichen Erfolg. Gegen den nun geständigen Täter wurde Anklage erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Der heute 37 Jahre alte Beschuldigte hatte der Anklägerin zufolge 2004 den Drang verspürt, zwei Menschen töten zu müssen. Sein erstes Opfer wurde ein Achtjähriger, der auf dem Weg in eine Schule im Zentrum von Linköping gewesen war. Der Mann stach ihn von hinten mit einem Messer nieder. Als er sah, dass eine Frau den Vorfall beobachtet hatte, stach er auch sie nieder. Beide Opfer starben.

Täter war trotz Tausenden Verhören und DNA-Tests nicht zu finden
Der Täter hinterließ am Tatort das Messer mit Fingerabdrücken, Blutspuren und Haaren, trotzdem konnte die Polizei ihn nicht ausfindig machen. Es folgte die umfangreichste polizeiliche Ermittlung seit dem Mord an Schwedens Ministerpräsident Olof Palme von 1986. 7000 Verhöre wurden durchgeführt, 5000 Menschen mussten sich einem DNA-Test unterziehen, 40.000 Dokumente wurden angehäuft. Doch der Täter war nicht zu finden.

In diesem Jahr stellte die Polizei schließlich die DNA vom Tatort in eine Datenbank für Familienforschung, in die Privatpersonen ihre Daten eingegeben hatten. Dort wurde ein Treffer mit einer Person erzielt, die Teile der DNA des Täters aufwies. Mit Hilfe eines Genealogen gelang es schließlich, zwei Brüder ausfindig zu machen, deren Erbgut mit dem Profil übereinstimmte. Im Juni wurde der Jüngere festgenommen, nachdem er den Doppelmord gestanden hatte.

Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass der Verdächtige weitere Menschen getötet hat. Er habe sehr zurückgezogen gelebt. Laut Einschätzung der Rechtsmedizin leidet der Mann an einer schweren psychischen Störung, weshalb er möglicherweise nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird.

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