Laut Paragraf 7 des Tabakgesetzes durften aus Slowenien und Tschechien lediglich 200 Zigaretten mit nicht-deutschsprachigen Warnhinweisen importiert werden. "Keine europäische Norm gibt einem Mitgliedsstaaten das Recht, seine Amtssprache als alleinige Sprache für Warnhinweise zu verwenden", erklärte der Kärntner Rechtsanwalt Rudi Vouk, der im Vorjahr im Namen einer Mandantin Berufung gegen eine Abstrafung wegen der Einfuhr von vier Stangen Zigaretten eingelegt hatte.
Die Frau war in der Nähe des Grenzübergangs Bleiburg vom Zoll erwischt worden. Die Strafe muss sie jetzt nicht Zahlen, die Behörden müssen auch die beschlagnahmten Zigaretten zurückgeben.
"Bestimmung war Blödsinn"
Das Finanzministerium könne gegen das Erkenntnis des UVS nun zwar noch eine Beschwerde einbringen. "Das halte ich aber für völlig aussichtslos", erklärte Vouk. Die Regelung mit der Obergrenze von 200 Stück Zigaretten wäre Ende diese Jahres so oder so ausgelaufen. "Dem Gesetzgeber war offenbar immer bewusst, dass diese Bestimmung ein Blödsinn ist", sagte der Rechtsanwalt. "Deswegen hätte ich auch große Lust, den Ersatz meiner Kosten von der Republik zu verlangen", so Vouk.
Mit dem Erkenntnis dürfte nun auch das Kapitel der umstrittenen Überwachungsmaßnahme, mit der sich Kärntner Trafikanten ab dem Frühjahr 2010 gegen Zigarettenschmuggel aus dem benachbarten Slowenien wehren wollten, beendet sein. Detektive observierten die Shops an den Grenzübergängen und dokumentieren die Menge der gekauften Zigaretten sowie Autokennzeichen. Bei mehr als einer Stange Zigaretten flatterte den Ertappten ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, 350,20 Euro zu bezahlen ins Haus. Eine Anzeige wurde in dem Schreiben vorbehalten.
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