OGH verfügt Teilschuld

Schlussakt nach tödlichem Kuh-Angriff auf Alm

Tirol
12.05.2020 13:44

Sechs Jahre nach dem tragischen Tod einer deutschen Touristin, die auf einer Tiroler Alm von einer Mutterkuh angegriffen worden ist, steht nun fest: Der Almbauer und sie selbst sind je zur Hälfte schuld - das entschied der Oberste Gerichtshof. Aber es bleiben Fragen offen!

2014, Pinnistal, Tirol: Eine Urlauberin aus Deutschland (45) wandert mit ihrem Hund an der Leine über die Alm. Sie wird von Mutterkühen attackiert und getötet. Den jahrelangen Rechtsstreit beendete nun das Höchstgericht: Bauer und auch Touristin sind je zur Hälfte schuld. Der Landwirt muss 76.000 Euro an den hinterbliebenen Mann und das Kind zahlen, dazu eine monatliche Rente von 782 Euro.

Ersturteil: Alleiniges Verschulden des Almbauern
Anwalt Ewald Jenewein ist mit diesem Urteil nur bedingt zufrieden: „Das Ersturteil hatte ja von einem alleinigen Verschulden des Almbauern gesprochen, obwohl er Warnschilder entlang des Wanderweges aufgestellt hatte!“

Für ihn hat sich der OGH aber nicht mit einer grundsätzlichen Frage beschäftigt, nämlich mit dem „fahrlässigen Reizen von Tieren. Dass das Verhalten der Frau nicht provokativ war, davon war ohnehin auszugehen.“ Denn grundsätzlich müsste bei einem „Tierschaden“ - so heißt die Tragödie im Juristendeutsch - der dafür aufkommen, der ein Tier reizt. Und erst zweitrangig der Tierhalter, in diesem traurigen Fall also der Bauer.

Nach wie vor „massive Rechtsunsicherheit“
Jenewein sieht nach wie vor „eine massive Rechtsunsicherheit. Zwar wurde der Paragraf 1320 des Allgemein Bürgerlichen Gesetzesbuches ABGB novelliert, demnach haben nun auch Fußgänger auf Almen eine Verantwortung. Aber unbeantwortet bleibt z.B. die Frage einer Bezäunung.“

Gesetzesänderung
Konkret wurde mit der Änderung des ABGB die Haftung von Viehhaltern neu geregelt. In der alten Regelung wurden die Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Das neue Gesetz sieht neben der klaren Verantwortung der Tierhalter auch eine stärkere Eigenverantwortung der Almbesucherinnen und -besucher vor. Für sie gelten nun Verhaltensregeln auf Almen und Weiden, die sie einhalten müssen.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung/krone.at

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