Coronavirus in OÖ

Mühlviertler darf seine Pferde nicht mehr füttern

Oberösterreich
11.04.2020 12:30

Gerne bei seinen Liebsten wäre Josef Kandlbinder aus Oberkappel. Er hat seine drei Pferde in einem Selbstversorgerstall kurz nach der Grenze in Deutschland untergebracht. Seit mehr als einer Woche gibt es für ihn keine Möglichkeit, die Tiere zu füttern bzw. zu sehen.

Verzweifelt und traurig ist Josef Kandlbinder aus Oberkappel. Der Mühlviertler hat seine drei geliebten Pferde kurz nach der Grenze in Deutschland in einem Selbstversorgerstall untergebracht. Zweimal am Tag schaut Kandlbinder normalerweise nach seinen Liebsten, füttert sie und bringt sie an die frische Luft. Die Corona-Bestimmungen haben ihm jetzt aber einen Strich durch die Rechnung gemacht.

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Wenn ich die Tiere nicht füttern kann, werden sie sterben. Es ist ein Selbstversorgerstall, da ist jeder für seine Tiere selbst zuständig.

Josef Kandlbinder

Therapiepferd
Das letzte Mal durfte der Pferdeliebhaber am 31. März über die Grenze um seine Tiere zu füttern. Bei der Einreise nach Österreich, machten ihm die Beamten darauf aufmerksam, dass dies ab sofort nicht mehr möglich sei. Besonders traurig ist der Fall, weil der Mühlviertler eines der Tiere als Therapiepferd verwendet. Kandlbinder hatte vor mehreren Jahren ein Burn-Out, legte sich deshalb die Stute Lilly zu und trainiert seither mit ihr.

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Da gibt es ganz klare Regeln. Der Herr geht seinem Hobby nach, es gibt keinen Grund ihn als Berufspendler einzustufen.

Bezirkshauptfrau Wilbirg Mitterlehner

Offener Brief an Bundeskanzler
Mittlerweile hat sich auch der Österreichische Tierschutzverein eingeschaltet und einen offenen Brief an Bundeskanzler Kurz, Außenminister Nehammer und Gesundheitsminister Anschober gesendet. Darin fordern sie, die Erlaubnis des Grenzübertritts für Pferdehalter, deren Pferd in Selbstversorgerställen untergebracht ist (mit entsprechendem Nachweis) und die Erlaubnis des Grenzübertritts für Pferdehalter, deren Pferd medizinischer Versorgung bedarf, die der Einstellbetrieb nicht leisten kann (mit entsprechendem Nachweis durch den behandelnden Tierarzt).

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