Sohn erschossen

63-jähriger Angeklagte ist voll zurechnungsfähig

Niederösterreich
30.07.2010 11:30
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag der Prozess gegen den 63-jährigen Alfred S. fortgesetzt worden, dem die Anklage Mord an seinem Sohn Klaus (26) vorwirft. Zu Verhandlungsbeginn am 16. Juli hatte er sich mit Notwehr verantwortet. Ein Gutachten attestierte dem Beschuldigten volle Zurechnungsfähigkeit.

Ein Urteil war am Freitag nicht zu erwarten: In das von der Verteidigung vorgelegten Schießgutachten musste sich der vom Gericht beauftragte Schießsachverständige Ingo Wieser erst einarbeiten. Dieser führte am 16. Juli aus, dass das Opfer im Knien oder Hocken von den Schüssen getroffen worden war.

Der 26-Jährige starb am 2. Februar im Wochenendhaus der Familie in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) an einem aus zehn Zentimetern Entfernung abgegebenen Schuss in die Brust, ein zweites Projektil traf das Opfer in den Oberarm. Klaus S. hatte sich mit seinem Vater aussprechen wollen, nachdem ihm dieser schriftlich mitgeteilt hatte, dass er aus der Wiener Wohnung ausziehen müsse. Nach Darstellung des Angeklagten hätte der Sohn ihn zuvor mit einer einer Glock Pistole täuschend ähnlichen Softgun bedroht - in der Annahme, sein Sohn habe die Waffe aus seinem Safe genommen, sei er "zu Tode erschrocken". Nach dem Tod der Mutter im September 2007 hatte es zunehmend Streitigkeiten um die Liegenschaften der Familie gegeben. Das Opfer hätte am 20. Februar seine schwangere Verlobte heiraten wollen.

Das chemische Gutachten bestätigte anhand der Schmauchspuren an der Kleidung des Toten die Entfernung der beiden Schüsse. An beiden Händen des Opfers fanden sich sehr geringe Schmauchanteile, die von einer Abwehrbewegung herrühren dürften, hieß es.

Sohn soll mit "Schlägertruppe" gedroht haben
Eine Arbeitskollegin beschrieb den 26-Jährigen als ruhig - auch an jenem Tag Anfang Februar, als er wegen der geplanten - tödlich endenden - Besprechung mit seinem Vater früher wegging. Hingegen erklärte die Lebensgefährtin des Angeklagten, der Sohn sei "sehr aggressiv" gewesen, habe gemeint, der Vater stehe ihm im Weg und er solle sich auf Alzheimer untersuchen lassen. Auch eine Schlägertruppe habe er ihm schicken wollen, während ihr Partner ihn immer in Schutz genommen habe, sagte die Frau. Es habe Streit um ein Auto gegeben, und um die Liegenschaften. Als der Sohn seine Freundin kennenlernte, seien die Konflikte noch massiver geworden.

Am 2. Februar - dem Tag der Tat - sei der damals 62-Jährige zu ihr zum Mittagessen gekommen. Dabei habe sie ein "sehr lautes" Telefonat mit dessen Sohn mitbekommen.

Konflikte seit Tod der Ehefrau und Mutter
2007 starb die Ehefrau und Mutter und vererbte große Teile des Besitzes der Familie dem Sohn. Die großen Differenzen begannen im Herbst 2009. Dabei ging es um Mieteinnahmen, die lange Zeit an den Vater überwiesen wurden und die plötzlich der Sohn für sich beanspruchte. Unberechtigt, wie Alfred S. meinte. Deshalb verlangte er, Klaus solle aus einer Wohnung ausziehen, die ihm, dem Vater, gehört. Auch sonst war er mit der Lebensweise seines Sohnes nicht zufrieden: "Das Studium hat er abgebrochen, gearbeitet hat er nix. Zuletzt hab ich sogar noch eine Polizeistrafe für ihn bezahlt."

Kaum Kontakt mit der Schwiegertochter
Vor allem dürfte der Vater nicht damit einverstanden gewesen sein, dass Klaus S. heiraten wollte. Mit der neuen Schwiegertochter, die ein Kind vom Sohn erwartete, gab es kaum Kontakt. Trotz allem beharrt der Angeklagte darauf: "Es gab Differenzen, aber gehasst habe ich Klaus nicht."

Im Gegenzug soll dieser wilde Drohungen ausgestoßen haben, berichtet Verteidiger Thomas Kralik: "Der Sohn hat einmal erwähnt, er würde dem Vater Leute vorbeischicken." Also einen Schlägertrupp. Deshalb hatte Alfred S. ständig eine Waffe bei sich. Nachts versteckte er diese griffbereit unter dem Kopfpolster.

Am 2. Februar war eine Aussprache geplant. Gegen 18 Uhr kam Klaus S. ins Haus des Vaters nach Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling). Der Vater hatte wieder den Revolver im Hosenbund stecken. Dann ging alles ganz schnell. Der Angeklagte vor Richter Daniel Popelka: "Ich stand Klaus gegenüber. Plötzlich hatte er eine Waffe in der Hand. Ich dachte, das ist eine meiner Pistolen. Ich war im Schock."

Und Alfred S. feuerte zwei tödliche Schüsse ab. "In Notwehr", wie er sagt. Eine Version, die Staatsanwalt Erich Habitzl dem Techniker nicht abnimmt. Er und Opferanwalt Sebastian Lesigang glauben nämlich, dass die Tat lange geplant war. Denn nach der für Mitte Februar geplanten Hochzeit und spätestens nach der Geburt des Enkelkindes wäre der Immobilienbesitz in die neue Familie des Sohnes übergegangen.

Alfred S. konterte mit seiner Version: "Vielleicht wollte mich mein Sohn mit der Softgun nur erschrecken. Ich bin herzkrank." Was der Angeklagte damit sagen will: Vielleicht hoffte der Sohn, dass der Vater tot zusammenbricht. 

Verlobte von Sohn fordert 10.000 Euro von Angeklagtem
Als Privatbeteiligte schloss sich die hinterbliebene Lebensgefährtin des 26-Jährigen an. Ihr Rechtsvertreter führt an, dass das Paar zwei Wochen nach dem Mord heiraten hätte wollen. Er forderte einen symbolischen Betrag von 10.000 Euro für die erlittene Trauer. 

von Peter Grotter (Kronen Zeitung) und noe.krone.at

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