Ein Innsbrucker (39) war 2006 jenen Fahndern ins Netz gegangen, die sich Leute aufs Korn nehmen, die pornografische Darstellungen von Kindern auf ihren Computer herunterladen. Und eventuell auch diese Dateien untereinander weiterleiten. "Kinderpornografie ist eines der schmutzigsten Geschäfte. Über jene Unmündigen, die bei solchen Bildern gezwungen werden, als Darsteller zu fungieren, wird entsetzliches Leid gebracht", sagte seinerzeit der Erstrichter beim Prozess.
Urteil: Sechs Monate bedingt plus Geldstrafe. Mit Hinweis: Beim nächsten Mal keine Gnade! In der Probezeit wurde der 39-Jährige tatsächlich rückfällig. Und lud erneut Kinderpornos herunter. Aber siehe da: Die Richterin verhängte nur zehn Monate bedingte Haft.
OLG: Keine "Bedingte" für Wiederholungstäter
Der Staatsanwalt legte Strafberufung ein. Am Mittwoch entschied darüber ein OLG-Senat (Vorsitz: Erich Wieder). "Wiederholungstäter müssen erkennen, dass es hier für sie keine zur Gänze bedingten Strafen mehr gibt", sagte Oberstaatsanwältin Andrea Klammer. Der Verteidiger präsentierte umfangreiche Therapiebemühungen des Angeklagten.
Rechtskräftiges Urteil: Zehn Monate Haft, davon drei unbedingt. Der bedingte Strafrest von sechs Monaten wird wegen der Therapie nicht widerrufen.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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