Auf dem Mitschnitt habe das entscheidende Wörtchen "das" vor "Schwein" beziehungsweise "Schweigen" gefehlt. "Vorwegnehmend dargestellt ergibt sich, dass der SV (Sachverständige, Anm.) nicht klären konnte, welche konkreten Umstände für diesen Effekt verantwortlich sind", zitiert Wilhelm auf seiner Homepage aus dem Gerichtsgutachten.
Der Gutachter sollte herausfinden, ob die vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) angeführte Ursache für das verstümmelte Tondokument nachvollziehbar ist. Der Sachverständige habe "weitergehende Analysen" empfohlen, was die Staatsanwaltschaft Feldkirch allerdings abgelehnt habe, schreibt Wilhelm.
"Keine bewusste Manipulation"
Bereits im Juni 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch Ermittlungen in diesem Zusammenhang ein. Das BIA hatte im Zuge dieses Verfahrens eingeräumt, dass das Wort "das" durch "einen technischen Fehler" entfallen sei. Der Fehler sei beim Herstellen beziehungsweise Brennen der Daten von einem USB-Datenträger auf eine CD verursacht worden, gab das BIA an. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah darin "keine bewusste Manipulation". Wilhelms Rechtsvertreter brachte daraufhin einen Fortführungsantrag ein.
Van-Staa-Rede im September 2007
Stein des Anstoßes war und ist eine Rede Van Staas vor Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007. Darin soll dieser den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van Staa bestritt dies stets und erklärte, er habe lediglich "Schweigen" gesagt.
Wilhelm veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache im Internet, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte. Wilhelm wurde nicht rechtskräftig im zweiten Rechtsgang vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
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